Zum Hauptinhalt springen

Zusätzliche Finanzmittel bei Schuldnerberatung III

Freitag, 13.03.2009

Die Bürgerschaft hat im Zuge der Haushaltsberatungen eine Mittelaufstockung für die öffentlich finanzierte Schuldnerberatung in Höhe von jährlich 776.000 Euro beschlossen. Es handelt sich dabei im Vergleich zum Haushaltsansatz 2008 um eine 25-prozentige Erhöhung. Im Vergleich zum Ergebnis des Haushaltsjahres 2007 sind dies allerdings lediglich 8,4 Prozent mehr.

Die Vergabe dieser zusätzlichen Mittel ist zurzeit unklar.

Auf eine meiner Nachfrage diesbezüglich (19/1915) antwortete der Senat, dass das Vergabeverfahren nach Abschluss der Vorbereitungen im ersten Quartal 2009 erfolge.

2008 wurden die Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung erstmals nach den Regeln des Wettbewerbsrechts ausgeschrieben. Bei der Ausschreibung wurden wichtige Weichen für eine wohnortnahe und ganzheitliche Schuldnerberatung nicht gestellt. So wurde z.B. die regionale Verteilung der Verschuldung nicht beachtet, die Beratung von (ehemals) Klein- und Kleinstselbstständigen wurde ausgeklammert und präventive Arbeit wie beispielsweise die Beratung Jugendlicher wird überhaupt nicht finanziert. Durch die Vergabe der zusätzlichen Mittel könnten diese Versäumnisse zumindest teilweise kompensiert werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Hat der Senat bzw. die zuständige Behörde die Vorbereitungen zur Vergabe der zusätzlichen Mittel für die Schuldnerberatung mittlerweile abgeschlossen?

a. Wenn nein, wann sind die Vorbereitungen voraussichtlich abgeschlossen?

b. Wann erfolgt das Vergabeverfahren für die zusätzlichen Mittel für die Schuldnerberatung?

c. An welcher Stelle wird der Senat bzw. die zuständige Behörde über das Vergabeverfahren informieren?

2. Wie gestaltet sich dieses Vergabeverfahren?

a. Werden die gesamten zusätzlichen Mittel in Höhe von 776.000 Euro wettbewerbsrechtlich ausgeschrieben? Wenn nein, welcher Betrag wird ausgeschrieben und welcher wird wie anderweitig vergeben?

b. Welche regionalen Aspekte finden im Vergabeverfahren wie Beachtung?

c. Welche weiteren speziellen Gruppen wie z.B. (ehemals) Klein- und Kleinstselbstständige und Jugendliche finden im Vergabeverfahren wie Beachtung?

d. Welche präventiven Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung werden im Vergabeverfahren wie beachtet?

3. Welche Maßnahmen trifft der Senat bzw. die zuständige Behörde, um die oben beschriebenen Versäumnisse der Ausschreibung von 2008 zu kompensieren?

4. Rechnet der Senat bzw. die zuständige Behörde angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise mit einem Anstieg der verschuldeten und von Verschuldung bedrohten BürgerInnen Hamburgs? Welchen Handlungsbedarf leitet der Senat bzw. die zuständige Behörde daraus ab?