Zum Hauptinhalt springen

Zustand der Vereinssportanlage des SV Tonndorf-Lohe

Donnerstag, 30.09.2010

Der Sportplatz sowie die umliegenden Vereinsgebäude des SV Tonndorf-Lohe befinden sich in einem suboptimalen Zustand. Der Grantplatz ist dringend sanierungsbedürftig, die ehemalige Tennisanlage im hinteren Bereich des Grundstücks ist seit Jahren unbespielbar und die Umkleidekabinen für Spielerinnen, Spieler, Jungen und Mädchen sind zum Teil nicht mehr nutzbar, da die dringend notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen bisher nicht vorgenommen oder in Auftrag gegeben wurden.

 

Diese derzeitige Situation ist nicht länger haltbar, zumal durch anstehende Wohnungsbautätigkeiten im benachbarten Küperstieg sowie auf dem Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne die Anzahl von Kindern und Jugendlichen und somit von Sporttreibenden in den nächsten Jahren enorm zunehmen wird.

 

Als besonderes und vordringliches Problem zeigt sich nun jedoch der marode Zustand der Duschräume und Umkleidekabinen. Insgesamt verfügt der Verein über vier Kabinen mit Duschen, von denen seit Februar dieses Jahres nur noch zwei genutzt werden dürfen, da anlässlich einer Routineuntersuchung der Heizungsanlage durch EON-Hanse erhöhte Gasemissionen gemessen wurden und daraufhin die weitere Nutzung untersagt wurde.

 

Da der Verein insgesamt über fünf Herren-Mannschaften sowie zehn Jugendmannschaften verfügt (darunter zwei Mädchenmannschaften), ist ein geregelter Trainings-und Spielbetrieb nicht mehr möglich, zumal einzelne, abschließbare Boxen für Bekleidung nicht zur Verfügung stehen.

 

Dies voraus geschickt frage ich den Senat:

 

1. In wessen Besitz befindet sich die Sportanlage des SV Tonndorf-Lohe?

2. Wer ist grundsätzlich für notwendige Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten beim SV Tonndorf-Lohe zuständig?

3. Wann wurden zuletzt welche Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten auf der Vereinsanlage vorgenommen?

4. Wann hat zuletzt eine offizielle Begehung durch die für Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten verantwortliche Institution stattgefunden?

5. Welche Mängel der Vereinssportanlage wurden anlässlich dieser Begehung festgestellt?

a. Wer hat die entsprechenden Mängel festgestellt?

b. Welche Schritte wurden daraufhin eingeleitet, um den Mängeln zu beheben?

c. Wer hat die Schritte zur Mängelbehebung veranlasst?

d. Welche konkreten Schritte zur Mängelbeseitigung wurden seit dem durch wen durchgeführt?

e. Wann wurden die Mängel behoben?

6. Wurde die Sportanlage und auf dem Gelände befindliche Gebäude hinsichtlich vorgeschriebener Arbeits- und Gesundheitsvorschriften untersucht?

a. Wenn ja, wann hat die Untersuchung stattgefunden und mit welchem Ergebnis?

b. Wenn nein, warum wird die Sportanlage nicht hinsichtlich notwendiger Arbeits- und Gesundheitsvorschriften untersucht?

7. Wann erfolgt eine Untersuchung der Anlage hinsichtlich notwendiger Arbeits- und Gesundheitsvorschriften?

8. Ist dem Senat bekannt, dass Duschkabinen und somit Umkleidekabinen des Vereins derzeit nicht nutzbar sind?

a. Um wie viele nicht nutzbare Duschen und Kabinen handelt es sich?

b. Wann und durch wen wurde erstmals festgestellt, dass die Duschen und somit die Umkleidekabinen nicht mehr nutzbar sind?

c. Welches Untersuchungsergebnis hat dazu geführt, dass die Umkleidekabinen gesperrt wurden?

d. Was wurde aufgrund des Untersuchungsergebnisses und durch wen veranlasst?

e. Was ist seither geschehen, um die Ursache der Sperrung der Duschen und Kabinen zu beheben?

f. Wann sind die derzeit gesperrten Duschen und Kabinen wieder nutzbar?

g. Welche Kosten entstehen voraussichtlich im Zuge der Sanierung der Duschen?

h. Wer übernimmt die Kosten?