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Zuverdienst von SGB XII-EmpfängerInnen in Hamburg

Mittwoch, 29.10.2008

In der Sitzung des Sozial- und Gleichstellungsausschusses am 2. September 2008 befasste sich der Ausschuss unter Tagesordnungspunkt 2 mit dem Antrag der SPD-Fraktion, Regelsätze nach SGB XII endlich den tatsächlichen Lebenshaltungskosten in Hamburg anzupassen (Drs. 19/592), sowie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Erhöhung des Sozialhilferegelsatzes gemäß § 28 Absatz 2 SGB XII nach Gutachen rückwirkend zum 01.07.2008 (Drs. 630).

Im Ausschuss wurde u.a. über die Vergleichbarkeit der Lebenssituation von SGB II und SGB XII-EmpfängerInnen diskutiert. Dabei erläuterte Senator Wersich, dass SGB XII-EmpfängerInnen ebenso dazuverdienen würden wie SGB II-EmpfängerInnen und so vergleichbare Lebensbedingungen bestünden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Hamburger SGB XII-BezieherInnen haben einen Hinzuverdienst? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter und Höhe des Zuverdiensts.

2. Um welche Arten des Zuverdienstes handelt es sich dabei?

3. Welche Daten liegen der Aussage des Senators zu Zuverdiensten von SGB XII-EmpfängerInnen zugrunde?