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Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Ein Hamburgisches Baumkonzept entwickeln

Mittwoch, 19.05.2021

Neben Parks und Grünflächen spielen Bäume eine besondere Rolle für die Lebensqualität der Menschen und für die Stadtnatur. Sie sorgen für ein angenehmes Mikroklima, sind wichtige Feinstaubfilter und CO2-Speicher und prägen das Bild von Hamburg als grüne Stadt. Der langfristige Schutz und Erhalt von Bäumen und ganz besonders des Bestands an Altbäumen ist daher ein wichtiges Anliegen.

Hamburg hat geschätzt 600.000 Bäume in Parks und Grünanlagen und gut eine Million Bäume auf privaten Grundstücken sowie rund sechs Millionen Bäume in Hamburgs Wäldern. Mit insgesamt ca. 224.000 Straßenbäumen hat Hamburg den größten Bestand an Straßenbäumen pro 1.000 Einwohnern.

Hamburg hat es in den letzten Jahren geschafft, die Zahl der Bäume zu halten. Grundlage hierfür ist, dass gefällte Bäume gerade im Straßenbereich und auf Privatgrundstücken grundsätzlich nachzupflanzen sind. Zudem wurden verschiedene Maßnahmen unternommen, um den Hamburger Baumbestand hoch zu halten, wie etwa die Aktion „Mein Baum – Meine Stadt“. Erste Schritte zu einem Hamburgischen Baumkonzept wurden außerdem in der Drs. 22/1021 vorgesehen.

Sehr zu begrüßen sind auch die Pläne, das im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen festgelegte Ziel umzusetzen, insgesamt 7 Hektar (durchschnittlich ein Hektar pro Bezirk) Wald aufzuforsten (vgl. Drs. 22/1021). Dies wird dem Erhalt und der Entwicklung der Wälder in Hamburg in allen Bezirken zugutekommen. Die zuständige Fachbehörde ist hier schon dabei, ein Projektkonzept zu entwickeln, in welchem u. a. eine strategische und systematische Flächensuche, eine Priorisierung der Maßnahmen sowie ein Umsetzungsplan enthalten sind (vgl. Drs. 22/1087).

Angesichts der oben beschriebenen großen Bedeutung von Bäumen für die Stadt Hamburg ist es wichtig, den Baumbestand in Hamburg weiter zu erhalten, zu schützen und – wenn möglich – sogar zu erhöhen. Bäume sollten nicht nur in der Stadtplanung eine hohe Aufmerksamkeit erfahren. Unabhängig von ihrer stadtbildprägenden Wirkung sollten sie zukünftig stärker als unverzichtbares Element der Klimafolgenplanung mitgedacht werden. Dies gilt insbesondere, da bestimmte, in Hamburg weit verbreitete einheimische Baumarten gegenüber den gegenwärtigen und zukünftigen klimatischen Veränderungen in Hamburg als nicht resistent einzuschätzen sind, sodass bei Ersatz- und Neupflanzungen über alternative Baumarten nachgedacht werden muss. Zudem kann es aufgrund längerer Trockenphasen notwendig sein, die Be- und Entwässerung von Bäumen in Grün- und Erholungsanlagen neu zu konzipieren, indem etwa bauliche Anpassungen von Gefälle oder bei den Rigolen vorgenommen werden.

Um sicherstellen zu können, dass der Baumbestand in Hamburg erhalten, geschützt und ausgebaut werden kann, ist es zum einen nötig annäherungsweise zu wissen, wie viele Bäume in Hamburg stehen, was im Bereich der Straßenbäume mit dem Straßenbaumkataster schon gelingt. Dies gilt es für alle Bereiche auf geeignete Weise zu dokumentieren. Zum anderen ist besonders die Entwicklung des Baumbestandes von Interesse. Dafür muss eine systematische und zwischen den Bezirken vereinheitlichte Zählung der Baumfällungen und -nachpflanzungen erfolgen. Falls bei Baumfällungen keine Nachpflanzung stattfindet, sollte zudem der Grund hierfür erfasst werden, damit die Baumstatistik ein akkurates Bild der Entwicklung widerspiegelt. Das heißt z. B., dass in Park- und Grünanlagen darauf verwiesen wird, dass statt einer Nachpflanzung auf Naturverjüngung zum Nachwuchs des Baumbestandes gesetzt wird.

Bei nicht zu vermeidenden Baumfällungen aufgrund von Verkehrsplanungen oder Auslichtungen sollte es das Ziel sein, im Straßenraum an demselben oder einem nahegelegenen Standort einen Baum nachzupflanzen. Sind Nachpflanzungen von Straßenbäumen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen am Standort fachlich nicht sinnvoll, sollten alternative Standorte gefunden werden, sodass sich die Gesamtanzahl an Bäumen in Hamburg nicht verringert. Hierfür bedarf es neben einer qualitativen Aufwertung von Baumstandorten einer generellen Untersuchung, wo Bäume in der Stadt fehlen und dringend gebraucht werden. Hier sollen die Bezirke bei der Standortsuche von der Stadt unterstützt werden.

Bei der Erstellung eines Hamburgischen Baumkonzeptes sollte auf die Expertise von relevanten Akteuren aus dem Themenbereich zurückgegriffen werden. Daher sollten hier der Austausch und die Zusammenarbeit mit diesen zentralen Akteuren gesucht werden.

Im Zuge der Erstellung eines Hamburgischen Baumkonzeptes ist es angebracht, die veraltete „Verordnung zum Schutze des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Baumschutzverordnung) vom 17. September 1948 mit einem hohen Schutzstandard zu novellieren.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. im Haushaltsjahr 2021 einen Betrag in Höhe von 1,3 Millionen Euro sowie im Haushaltsjahr 2022 mind. 1 Million Euro für Maßnahmen zur Neu- und Nachpflanzung von Straßenbäumen sowie zur qualitativen Aufwertung von Baumstandorten aus dem Einzelplan 6.2, Produktgruppe 295.12 „Zentrale Programme E“, ZP Hamburger Klimaplan, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Rahmen der Bewirtschaftung bereitzustellen;

2. im Haushaltsjahr 2021 einen Betrag in Höhe von 1,7 Millionen Euro sowie im Haushaltsjahr 2022 mind. 1 Million Euro für den Unterhalt und die Ertüchtigung von Straßenbäumen vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen und einhergehender Extremwetterlagen (bspw. lange Trockenheitsperioden, Starkregenereignisse, Stürme) sowie erhöhtem Krankheits- und Schädlingsbefall aus dem Einzelplan 6.2, Produktgruppe 295.12 „Zentrale Programme E“, ZP Hamburger Klimaplan Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Rahmen der Bewirtschaftung bereitzustellen;

3. im Haushaltsjahr 2021 einen Betrag in Höhe von 700.000 Euro für bauliche Anpassungen und Pilotprojekte zur Be- und Entwässerung von Bäumen in Grün- und Erholungsanlagen aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, Investitionsprogramm „Zentrale Verstärkung Investitionen“ im Rahmen der Bewirtschaftung bereitzustellen;

4. Ein Konzept für Hamburgs Baumbestand zum Erhalt, Schutz und Ausbau vorzulegen mit den Zielen:

a. den Bestand an Straßenbäumen in bewährter Form über das Straßenbaumkataster zu dokumentieren;

b. den Baumbestand in Grün- und Parkanlagen beim Aufbau des Erhaltungsmanagementsystems für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen arealbezogen zu erfassen und in ihrem Erhaltungszustand zu bewerten und dafür Sorge zu tragen, dass sie erhalten und qualitativ sowie ggf. quantitativ weiterentwickelt werden;

c. die Dokumentation der Entwicklung des Baumbestandes mit den Zielen einer weitgehenden und aussagekräftigen Erfassung in den Bezirken zu vereinheitlichen;

d. bei der Entwicklung des Baumbestandes den Klimawandel zu berücksichtigen;

e. sicherzustellen, dass für sehr wertvolle und alte Bäume besondere Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen gelten;

f. dem Baumschutz und der Neupflanzung bei Um- und Neugestaltungen des öffentlichen Raumes und insbesondere der Straßen- und Wegeflächen eine hohe Priorität zu geben;

g. bei Baumverlusten und Baumfällungen im Straßenraum für möglichst ortsnahe Ersatzpflanzungen zu sorgen, damit der Gesamtbestand an Straßenbäumen mindestens stabil bleibt;

h. die Standortsuche im Fall der Verpflichtung von Baumnachpflanzungen bei Verkehrs- und Bauprojekten nicht allein den Bezirken zu überlassen, sondern als gesamtstädtische Aufgabe zu betrachten um sicherzustellen, dass alternative Standorte für Baumnachpflanzungen gefunden werden;

i. neue Pflanzenstandorte proaktiv zu identifizieren, damit der Gesamtbestand an Bäumen ausgebaut werden kann;

j. die Nachpflanzung von Bäumen auch in Quartieren mit hoher Einwohnerdichte zu fördern und daher über den Stadtentwicklungsfonds „Lebendige Quartiere“ auch Projekte zu fördern, die die Nachpflanzung von Bäumen zum Ziel haben;

k. die Aktion „Mein Baum – Meine Stadt“ zu stärken und in das Konzept zu integrieren;

l. die Vorhaben mit den Bezirksämtern und anderen relevanten Akteuren abzustimmen;

5. die Hamburger Baumschutzverordnung mit einem hohen Schutzstandard zu novellieren, und

6. der Bürgerschaft bis 31.07.2022 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Gerrit Fuß
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Miriam Putz
  • Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi
  • Dennis Paustian-Döscher (GRÜNE) und Fraktion