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Hemmnisse abbauen bei Steckersolargeräten

Mittwoch, 15.02.2023

Durch Mini-Solaranlagen, die auch als Steckersolargeräte oder Balkonkraftwerken bezeichnet werden, kann auf Balkon oder Terrasse Solarstrom direkt dort erzeugt werden, wo er verbraucht wird. Vor allem in den Sommermonaten kann so ein Teil des Strombedarfs selbst produziert werden, der dann nicht mehr vom Stromlieferanten eingekauft werden muss.

Seit den Preissteigerungen an den Energiemärkten ist das Interesse an Steckersolargeräten nochmals gestiegen. Gerade in urbanen Ballungszentren wie Hamburg, in denen der Anteil an Mieter*innen besonders hoch ist, bieten Steckersolargeräte auch für Mieter*innen eine Möglichkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Trotz des hohen Interesses schrecken einige bürokratische Hürden und Formalitäten noch viele Bürger*innen vom Kauf eines Balkonkraftwerks ab. Eine der größten Hürden stellt aktuell die Nutzungspflicht einer Stromeinspeisesteckdose durch den VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) dar. Denn diese muss durch einen Elektrofachbetrieb installiert werden, wodurch die Wirtschaftlichkeit der gesamten Anschaffung häufig nicht mehr gegeben ist. Daher setzen wir uns mit diesem Antrag dafür ein, die Nutzung eines Schutzkontaktsteckers (Schukostecker) für den Betrieb eines Balkonkraftwerks zu genehmigen, wenn ein zertifizierter Wechselrichter sowie ein FI-Schalter vorhanden sind.

Die Erfahrungen aus Nachbarländern wie beispielsweise Österreich, den Niederlande oder der Schweiz zeigen, dass die Nutzung eines Balkonkraftwerks mit Schukostecker sicher ist. Darüber hinaus sollte die maximale Einspeiseleistung für Steckersolargeräte, wie von der EU ermöglicht, von aktuell 600 W auf 800 W erhöht werden.

Um mehr Bürger*innen die Nutzung von Steckersolargeräten in Hamburg zu ermöglichen, wollen wir Hürden abbauen und das Anmeldeverfahren vereinfachen. Des Weiteren erlässt die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2022 ab 1.Januar 2023 die Umsatzsteuer für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage bis 30 kWpeak inklusive Batteriespeicher (vgl. www.bundesfinanzministerium.de). Eine zusätzliche Förderung der Investitionskosten aus dem Hamburger Haushalt halten wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht für notwendig, da der Abbau von bürokratischen Hürden wie oben beschrieben ein größeres Steigerungspotential bei der Nutzung von Balkonkraftwerken bietet.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Vorgaben aus der Erneuerbaren Energien Richtlinie der EU in nationales Recht umzusetzen und unter anderen Steckersolargeräte mit einer maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt als nicht relevant für das Stromnetz einzustufen;

2. sich auf Bundesebene für eine normenkonforme Nutzung eines Schukosteckers einzusetzen, wenn ein zertifizierter Wechselrichter und ein FI Schalter gegeben sind;

3. sich auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bundesweit ein kostenloser Zählertausch bei der Nutzung von Solarenergie durch den zuständigen Netzbetreiber erfolgt, wenn der vorhandene Zähler nicht weiter genutzt werden kann;

4. sich auf Bundesebene für den Wegfall der Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister für Steckersolargeräten einzusetzen;

5. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Mini-Energieerzeugungsanlagen in Zukunft nur noch bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden oder Änderungen an der Anlage zu melden, sodass bürokratische Hürden auf ein Minimum reduziert werden können;

6. sich der Forderung der letzten Justizministerkonferenz anzuschließen und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Installation von Steckersolargeräten in den Katalog der privilegierten Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 WEG bzw. § 554 BGB aufzunehmen und so die Nutzung für Mieter zu vereinfachen;

7. sich auf Bundesebene für eine Prüfung einzusetzen, Reflexionen im Zusammenhang mit Steckersolargeräten nicht als Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne des § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB anzuerkennen;

8. der Bürgerschaft entsprechend bis zum 31.12.2023 zu berichten.

 

 

sowie
  • Johannes Alexander Müller
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion