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Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Mit guter Bildung in die Zukunft – gerechte und starke Schulen für Hamburg

Donnerstag, 01.12.2022

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024

Einzelplan 3.1

 

 

Wichtigstes Ziel der rot-grünen Bildungspolitik ist es, die Teilhabe aller Menschen an Bildung und Ausbildung sicherzustellen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen unabhängig von Sprache, Herkunft, Einkommen der Eltern und Beeinträchtigungen eine hochwertige und individuelle Bildung bekommen. Dafür braucht es ein gerechtes und starkes Bil-dungssystem, das die Individualität und Begabung jedes Kindes fördert und die Kinder und Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt.

Das Hamburger Bildungssystem hat in den letzten Jahren gezeigt, wie leistungsfähig es geworden ist. Hamburgs Schüler:innen wurden in der Corona-Pandemie vielfältig geschützt und unterstützt: Der flächendeckende Einsatz von Luftfiltern in allen Klassenräumen, eine breit angelegte Teststrategie und neue Formen des Lernens haben dazu beigetragen, dass Hamburgs Schulen auch während der Pandemie Infektionsschutz boten und zugleich das gemeinsame Lernen in den Schulen ermöglicht haben. Außerdem haben die Schulen mit den Maßnahmen zur Eingrenzung des Corona-Virus einen deutlichen Digitalisierungsschub erfahren, Schüler:innen wurden und werden mit den Lernferien beim Aufholen der verpassten Inhalte unterstützt und die psychosoziale Beratung und Unterstützung wurde ausgebaut.

Auch darüber hinaus ist einiges geschehen in den letzten Jahren: Trotz steigender Schüler:innen-Zahlen bleiben die Klassengrößen an Hamburgs Schulen stabil. Das ist pädagogisch wichtig und richtig und Ziel der Regierungskoalition von SPD und Grünen.

Die im Schulentwicklungsplan beschriebenen Erweiterungen von Schulstandorten und Schulneubauten sorgen für ausreichend Raum zum Lernen in der ganzen Stadt. Dafür werden bis 2030 weitere vier Milliarden Euro in den Aus- und Neubau der Schulen investiert.

Über 85 Prozent der Grundschüler:innen nutzen mittlerweile das Ganztagsangebot – schon heute kann Hamburg jedem Grundschulkind einen Ganztagsplatz anbieten.

Ein Schwerpunkt rot-grüner Bildungspolitik liegt auf der Förderung von Schüler:innen, die zuhause wenig Rückenwind erhalten. So wurde das Förderprogramm „23+ Starke Schulen“ von 33 auf 40 Schulen erweitert. Das Förderprogramm unterstützt Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen, indem unter anderem gezielte Lernangebote fachliche und überfachliche Kompetenzen steigern sollen.

Die Erfolge der letzten Jahre gilt es nun abzusichern und gleichzeitig die neuen Herausforderungen anzunehmen. Als rot-grüne Koalition haben wir deswegen einiges vor:

 

A. Voll digitalisierte Schulen

Durch die Corona-Pandemie haben die Schulen einen digitalen Schub erhalten: Nahezu alle Schulen sind mit WLAN ausgestattet, 10.500 Klassenräume verfügen über moderne Präsentationstechnik wie beispielsweise Smartboards, über 100.000 digitale Arbeitsgeräte wie Computer, Notebooks und Tablets stehen den Hamburger Schüler:innen zur Verfügung und die Schulen nutzen ein einheitliches Lernmanagementsystem (LMS). Doch nicht nur die technische Ausstattung ist gewachsen, sondern auch die Anforderungen an Schüler:innen, sich informatorische Kenntnisse und Medien-Kompetenzen anzueignen, die heute ein wichtiger Bestandteil der Allgemeinbildung sind. Informatikunterricht beschränkt sich nicht nur auf die Vermittlung fachlicher Inhalte, sondern legt mit diesen Inhalten und erworbenen Kompetenzen auch den Grundstein für ein Verständnis der Kulturentwicklung, die mit der Digitalisierung einhergeht.

Die bisherigen Entwicklungen zeigen, dass digitale Bildung eine zentrale Säule eines modernen Schulsystems ist. Aus diesem Grund wird der Senat ersucht, ein Pilotprojekt für bis zu 10 voll digitalisierte Schulen aufzulegen, um in der Digitalisierung neue Akzente zu setzen. In dem Projekt sollen die Schüler:innen von bis zu sechs Grundschulen und bis zu vier Stadtteilschulen beziehungsweise Gymnasien mit digitalen Geräten ausgestattet werden. Ergänzend sollen die Schulen für zusätzliche Fortbildungen und Konzeptarbeit je nach Schulgröße zusätzlich bis zu 4 Wochenarbeitszeitstunden (WAZ) erhalten. Ziel ist es, Bildungsprozesse zu digitalisieren, digitale Lehr- und Lernmethoden zu erproben und Erkenntnisse für den weiteren Digitalisierungsprozess der Hamburger Schulen zu erlangen. Die durch die Schulen neu eingeschlagenen pädagogischen Wege sollen in regelmäßigen Netzwerktreffen ausgetauscht werden und dabei zugleich von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) für andere Schulen aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden.

B. Masterplan BNE in die Umsetzung bringen: BNE-Pilotschulen für Hamburg

Nach dem Beschluss des Hamburger Masterplans BNE 2030 im vergangenen Jahr sollen nun die Maßnahmen für eine Transformation des Bildungssystems umgesetzt werden. Für Hamburgs Schulen wurde der Startschuss für diese Entwicklung bereits mit einer ersten Ausschreibung für ein BNE-Pilotprojekt gegeben. 24 Hamburger Schulen haben sich erfolgreich bei der Koordinierungsstelle BNE für die Masterplanumsetzung beworben. Sie werden ihre Schulentwicklung, Lernmethode sowie -inhalte im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) neu ausrichten. Mit diesem Antrag soll den Schulen zusätzliche Unterstützung zugedacht werden, sodass Lehrer:innen an den teilnehmenden Schulen für ihr Engagement im Rahmen der BNE-Transformation zeitliche Ressourcen zur Verfügung bekommen. So können die teilnehmenden Schulen zu Leuchttürmen für einen Whole Institution Approach – einen ganzheitlichen Entwick-lungsprozess im Sinne von BNE – werden und damit als Beispiele für den strukturellen Wandel aller Schulen dienen.

Zusätzlich soll den teilnehmenden Pilotschulen jeweils kleine Budgets zum selbstbestimmten Einsatz für ihre Aktivitäten und Entwicklungsschritte im Rahmen der Umsetzung der Transformation zur Verfügung gestellt werden.

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C. Internationale Koordinator:innen – Pilotprojekt für internationale Begegnungen

Internationale Schüleraustausche sind sehr bereichernd für junge Menschen. Sie tragen zum Spracherwerb, zum Abbau von Vorurteilen, zur Demokratiebildung und zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Oftmals nehmen an Austauschprogrammen vorrangig Schüler:innen von Gymnasien bzw. Schulen in privilegierteren Lagen teil. Um die Bildungsgerechtigkeit zu stärken, sollen im Rahmen eines Pilotprojekts internationale Koordinator:innen an Schulen in sozial weniger privilegierten Umgebungen eingesetzt werden, die vor Ort über Austauschprogramme und Fördermöglichkeiten informieren und Unter-stützung bei der Organisation anbieten.

Damit internationale Begegnungen von Schüler:innen an Schulen in weniger privilegierten Lagen gefördert und verankert werden, sollen Lehrer:innen, die als internationale Koordinator:innen fungieren, hierfür feste Arbeitszeiten erhalten. Diese Tätigkeiten sollen mit einem Sachbudget von jährlich 3.000 Euro pro Schule unterstützt werden. Im Rahmen des Pilotprojekts soll überprüft werden, wie der Onlineauftritt der BSB zum Thema internationaler Schüler:innenaustausch mit seinen Beratungs- und Informationsangeboten weiterentwickelt werden kann.

D. Coronabedingten psychosozialen Mehrbedarfen begegnen und bisherige Maßnahmen verlängern

Die Pandemie hat die psychische Gesundheit von jungen Menschen massiv beeinträchtigt. Die COPSY Studie als auch andere Untersuchungen zeigen das ganz deutlich. Doch die Pandemie ist nicht der einzige Grund, warum junge Menschen psychosoziale Hilfe und Unterstützung brauchen. Von Klima-Depressionen, allgemeiner Zukunftsangst bis Leistungsdruck: Die Gründe sind divers. Im Zuge der Pandemie hat Rot-Grün das Hamburger Schulsystem in seinen Angeboten zur psychosozialen Unterstützung ausgeweitet (Drs. 22/6871), um den Mehrbedarf der jungen Menschen abzufedern. Um die psychosoziale Beratung und Unterstützung für Schüler:innen bedarfs- und zielorientiert zu verstetigen, sollen die an den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) neu geschaffenen zusätzlichen Stellen für schulpsychologische Fachkräfte, die Ausweitung der schulischen Beratungsdienste an Gymnasien und der Fonds für schulinterne Programme verstetigt werden.

E. Lernferien fortführen

Das Konzept der Lernferien hat sich bewährt, um Schüler:innen mit Lernrückständen zu unterstützen. Die bisher verwendeten Fördermittel auf Bundesebene laufen nun aus, sodass eine Fortführung im bisherigen Maße nicht möglich ist. Dennoch sollen weiterhin alle Grundschulen und Stadtteilschulen mit dem Sozialindex 1 und Sozialindex 2 in mindestens zwei Ferien im Jahr jeweils eine Woche lang Lernferien anbieten können. Bei durchschnittlich drei Kursen pro Ferien in den Grundschulen und sechs Kursen in den Stadtteilschulen werden bis zu 6.000 Schüler:innen gezielt gefördert. Wichtig ist dabei die enge Verzahnung mit dem Unterricht sowie der Ferienbetreuung im Ganztag, um größtmögliche Synergien zu nutzen.

F. „Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“ fortführen

Große Bedeutung in der Schullaufbahn hat die Klassenstufe vier, weil hiernach der Wechsel an die weiterführende Schule ansteht. Deshalb gibt es für Hamburgs Viertklässler das Lernförderungsprogramm „Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“, das zurzeit von der Schulbehörde und der ZEIT-Stiftung finanziert wird. Im Rahmen des För-derprogramms sollen Kinder aus Klassenstufe 4 gezielt mit in der Regel vier zusätzlichen Unterrichtsstunden in Kleingruppen mit maximal acht Schülern pro Woche am Nachmittag gefördert werden. Die Mentor:innen werden vom Institut für Lehrerbildung gezielt fortgebildet, auf ihre Aufgabe vorbereitet und mit Material ausgestattet.

Da sich das Programm „Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“ bewährt hat, die Auswirkungen der Pandemie noch immer viele Schüler:innen belastet und auch weiterhin Bedarf an dieser Form der Lernförderung besteht, soll es an den Grundschulen mit Sozialindex 1 und Sozialindex 2 aufrechterhalten werden.

G. Selbstverwaltete Budgets für Hamburgs Schüler:innenräte

Schüler:innenräte sind Gremien, in denen von ihrer Schulgemeinschaft gewählte Schüler:innen an Entscheidungsprozessen über das Lernen und Leben an ihren Schulen aktiv teilnehmen. Sie sind in die Strukturen an ihren Schulen eingebunden und gestalten Projekte und Initiativen im Sinne der Schüler:innenschaft an ihren Schulen aktiv mit. Demokratisches Handeln und Teilhabe werden so direkt erfahrbar und die Schüler:innenschaft erhält ein wirksames Gremium, um ihre Perspektiven und Anliegen in die Strukturen ihres Schullebens einzubringen. Die Bedeutung von Schü-ler:innenmitbestimmung ist bekannt: Sie steigert die Motivation für die Demokratie und fördert die Freude und die Kompetenzen zur Gestaltung der persönlichen wie gesellschaftlichen Zukunft. Deswegen will Rot-grün die Schüler:innenräte – also die Gremien in Schulen, in denen sich Schüler:innen selbst organisieren – stärken. Dafür wollen wir diese mit selbstverantworteten Budgets ausstatten, mittels derer Projekte, Ideen und Initiativen für Lern- und Schulleben selbstbestimmt gestaltet werden können.

Alle Schülerräte an allen weiterführenden Schulen – den allgemeinbildenden genauso wie den berufsbildenden – sollen ein Budget von 1.000 Euro pro Jahr zur eigenen Verfügung bekommen, um damit eigenständig Schulaktivitäten der Schü-ler:innenvertretungen zu finanzieren.

H. Natur-Erlebnis-Schulhöfe weiter ausbauen

Naturnahe Schulhöfe sind vielfältig relevant: Die grünen Flächen und Bepflanzungen auf Schulhöfen dienen der Klimaanpassung in der Stadt, sie fördern als pädagogisch nutzbare Lernräume die Umsetzung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und generieren das direkte Erleben von Natur auf dem Schulgelände in der Stadt. Nachdem im letzten Haushalt bereits ein Fonds für die Förderung naturnaher Schulhöfe für Grundschulen von der Bürgerschaft eingerichtet wurde, wurde dieser bereits in der ersten Antragsrunde für die weiterführenden Schulen ausgeweitet. Auf der Grundlage der Erfahrungen des Fonds in den letzten Jahren soll durch diesen Antrag der bestehende Fonds aufgestockt werden und weiterhin allen allgemeinbildenden Schulen offenstehen. So sollen mehr Hamburger Schulen, die nicht unter Umbau- oder Neubaumaßnahmen des Schulentwicklungsplan fallen, die Möglichkeit erhalten, ihren Schüler:innen beispielsweise durch das Anlegen naturnaher Gärten oder naturnaher Landschaftsgestaltung Naturerlebnisse auf ihren Schulhöfen zu ermöglichen, zur Klimaresilienz der Stadt beizutragen und einen Lernort im Sinne der BNE zu gestalten.

I. Medienbildung und Medienkompetenzförderung weiter stärken

Die digitalen interaktiven Medien entwickeln sich mit großer Dynamik weiter und stellt viele Menschen bei gleichzeitig wachsender Bedeutung digitaler Medien vor die Herausforderung Schritt zu halten. Medienkompetenz ist daher eine absolute Schlüsselqualifikation. Darauf hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Rahmenkonzept zur Me-dienkompetenzförderung (Drs. 20/7358) reagiert und dargestellt, in welchen Bereichen welche Möglichkeiten der Medienkompetenzförderung und Medienbildung vorliegen. Anknüpfend an diesem Rahmenkonzept forderte die rot-grüne Regierungskoalition den Senat auf, einen Fonds zur Medienkompetenzförderung aufzulegen (Drs. 21/15381) und hat diese Forderung noch einmal verstärkt (Drs. 22/4430) und dafür jährlich 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.

In diesem Jahr ist der Hamburger Fonds Medien und Bildung mit an den Start gegangen. Dabei gab es dreimal mehr Anträge als mit der Summe des Fonds genehmigt werden können – dreizehn von insgesamt 30 Anträgen konnten finanziert werden. Vor diesem Hintergrund und der zunehmenden Bedeutung der Medien für die Demokratiebildung sollen für die Medienbildung und Medienkompetenzförderung in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 weitere 50.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden, um bewährte Strukturen, die durch die medienpädagogischen Maßnahmen in der Stadt gewährleistet werden, zu unterstützen und zu fördern, sodass durch den Projektfonds Medien und Bildung finanzierte Projekte nachhaltig wirken können.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

A. Voll digitalisierte Schulen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Die Ansätze des Aufgabenbereiches 238 Steuerung und Service, „Sonstige Investitionen“ des Einzelplans 3.1 werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 1 Million Euro erhöht. Im Gegenzug werden die Ansätze des Investitionsprogramms Zentrale Verstärkung Investition im Aufgabenbereich Zentrale Finanzen des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 1 Million Euro abgesenkt.

Der Senat wird ersucht,

2. die digitale Ausstattung der Schulen weiterzuentwickeln,

3. in diesem Rahmen ein Pilotprojekt für bis zu 10 digitale Schulen aufzulegen, an denen es insbesondere ermöglicht werden soll, alle Schüler:innen mit digitalen Geräten auszustatten,

4. diese Schulen je nach Schulgröße innerhalb veranschlagter Ermächtigungen mit bis zu 4 Wochenarbeitszeitstunden (WAZ) für zusätzliche Fortbildungen und Konzeptarbeit auszustatten,

5. weitere benötige Mittel innerhalb veranschlagter Ermächtigungen aus dem EP 3.1 zur Ausstattung des Projektes zur Verfügung zu stellen,

6. die durch die zusätzlichen Investitionsauszahlungen anfallenden Kosten aus Abschreibungen zu ermitteln und ggf. in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus Zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 sicherzustellen,

7. der Bürgerschaft bis zum 31.01.2024 zu berichten.

 

B. Masterplan BNE in die Umsetzung bringen: BNE-Pilotschulen für Hamburg

Der Senat wird ersucht,

1. Die 24 Pilotschulen, die sich erfolgreich bei der Koordinierungsstelle Hamburger Masterplan BNE 2030 für die Masterplanumsetzung beworben haben, mit jeweils 2 WAZ in Form von Funktionszeiten (F-Zeiten) auszustatten, sodass diese im Sinne des Whole Institution Approach die BNE-Transformation der Schule begleiten und koordinieren können,

2. die 24 Pilotschulen, die sich erfolgreich bei der Koordinierungsstelle BNE für die Masterplanumsetzung beworben haben, mit je 1.000 Euro pro Haushaltsjahr auszustatten, mit denen die Schulen ihre Entwicklung im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) selbstbestimmt ausbauen und vorantreiben können,

3. bis zum 31.07.2023 der Bürgerschaft zu berichten.

 

C. Internationale Koordinator:innen – Pilotprojekt für internationale Begegnungen

Der Senat wird ersucht,

1. ein Pilotprojekt zur Einführung von Internationalen Koordinator:innen an allen weiterführenden Schulen mit dem Sozialindex 1 und 2 mit einer Summe von 2 WAZ zusätzlicher F-Zeiten für die Internationalen Koordinator:innen ins Leben zu rufen,

2. den Schulen ein Sachbudget von 3.000 Euro pro Schule für die Anschubfinanzierung von internationalen Projekten mit internationalen Koordinator:innen bereit zu stellen,

3. den Ausbau der Strukturen, die die Arbeit der internationalen Koordinator:innen unterstützt, vorzunehmen. Dafür soll im Rahmen des Pilotprojekts geprüft werden, wie der Onlineauftritt der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zum Thema internationaler Schüler:innenaustausch mit seinen Beratungs- und Informationsangeboten weiter verbessert und ausgebaut werden kann.

 

D. Coronabedingten psychosozialen Mehrbedarfen begegnen und bisherige Maßnahmen verlängern

Der Senat wird ersucht,

1. die im Zuge der Corona-Mittel geschaffenen 10 Stellen für psychosoziale Beratung und Unterstützung durch schulpsychologische Fachkräfte an den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) weiter zu finanzieren,

2. die Aufstockungen für die schulischen Beratungsdienste an Gymnasien weiter zu finanzieren,

3. darüber hinaus schulinterne Programme zur Stärkung der psychosozialen Lage und ganzheitlichen Bildung von Schüler:innen für bis zu 30 Schulen, die entsprechende Konzepte ausgearbeitet haben, in Form eines Fonds für Perso-nalmittel und Sachmittel weiter zu finanzieren und

4. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2024 zu berichten.

 

E. Lernferien fortführen

Der Senat wird ersucht,

1. die Lernferien an den Grund- und Stadtteilschulen mit einem Sozialindex 1 und Sozialindex 2 in den Jahren 2023 und 2024 in mindestens zwei Ferien fortzuführen,

2. der Bürgerschaft bis zum 30.09.2024 zu berichten.

 

F. „Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“ fortführen

Der Senat wird ersucht,

1. das Lernförderungsprogramm „Anschluss – das Hamburger Mentorenprogramm“ in den Jahren 2023 und 2024 weiterhin zu finanzieren und somit eine Fortführung des Programms an Schulen mit dem Sozialindex 1 und Sozialindex 2 zu ermöglichen,

2. die Fortbildung der Mentor:innen sicherzustellen,

3. der Bürgerschaft bis zum 30.09.2024 zu berichten.

 

G. Selbstverwaltete Budgets für Hamburgs Schüler:innenräte

Der Senat wird ersucht,

sicherzustellen, dass alle Schüler:innenräte an weiterführenden Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg ein eigenständiges Budget von jährlich 1.000 Euro erhalten. Das Budget soll für Schulaktivitäten der Schüler:innenräte die-nen.

 

H. Natur-Erlebnis-Schulhöfe weiter ausbauen

Der Senat wird ersucht,

den mit der Drs. 21/15380 beschlossenen und 2021 eingesetzten Fonds für Natur-Erlebnis-Schulhöfe für Grundschulen und weiterführende Schulen auszuweiten und in einer Höhe von 80.000 Euro weiterzuführen. Bei der Weiterführung des Fonds ist sicher zu stellen, dass die Schulen bei der Realisierung der Schulhof-Umbauten durch Gelder des Fonds strukturelle Unterstützung erfahren.

 

I. Medienbildung und Medienkompetenzförderung weiter stärken

Der Senat wird ersucht,

in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 im Einzelplan 3.1 in der Produktgruppe 238.01 Steuerung und Service jährlich zusätzlich 50.000 Euro beim Jugendinformationszentrum JIZ zur Verfügung zu stellen, um strukturell angelegte Projekte im Bereich der Medienkompetenzförderung und Medienbildung weiterhin zu unterstützen.

 

 

 

sowie
  • Ivy May Müller
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Domi-nik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Christa Möller-Metzger
  • Farid Müller
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion