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Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Sozial- ökologische Wende im Wissenschaftsbereich stärken

Donnerstag, 01.12.2022

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024

Einzelplan 3.2

 

 

 

Wissenschaft sichert die Grundlagen unserer Gesellschaft. Sie ist Basis für unser Zusammenleben, unsere Gesundheit, unseren Wohlstand sowie den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und damit Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung Hamburgs. Wissen ist eine wichtige Ressource und Wissenschaft trägt in einem hohen Maße dazu bei, gesellschaftliche Entwicklungen zu reflektieren und Innovationen voranzubringen. Die Hamburger Hochschulen leisten vor diesem Hinter-grund einen unverzichtbar wichtigen Beitrag zu Wissenschaft, Bildung und Kultur. Für SPD und Grüne ist klar, die Hochschulen sind ein wichtiger Teil unseres demokratischen (Sozial-)Staats. Das Bildungsangebot, die Arbeitsplätze und die Arbeitsergebnisse sollen potenziell allen Menschen dieser Gesellschaft zur Verfügung stehen. Als Orte der wissenschaftlichen Erkenntnis und Bildung haben sie auch eine gesellschaftliche Vorbildfunktion, zum Beispiel in ihrer Inklusivität, ihren Arbeitsverhältnissen und ihrem Umgang mit der Klimakrise. Die demokratische Bedeutung der Hochschulen ist groß. Auf der einen Seite liefern sie die Basis wissenschaftsgeleiteter politischer Entscheidungen. Auf der anderen Seite legen sie den Studierenden und Promovierenden das Handwerkszeug für wissenschaftliches Arbeiten bereit, sie bieten Raum für Persönlichkeitsentwicklung und für das Erarbeiten neuer Ausdrucksformen, die für den öffentlichen Diskurs einer demokratischen Gesellschaft wichtig sind. Kurz: Sie haben die Verantwortung, Bildung für nachhaltige Entwicklung auf allen Ebenen (Lehre, Forschung, Betrieb, Transfer, Governance, Campusleben) gesamtinstitutionell umzusetzen. Als rot-grüne Koalition unterstützen wir die Hochschulen in ihrem gesellschaftlichen Auftrag, indem wir gute Rahmenbedingungen schaffen. Konkret unterstützen wir zum Beispiel das Studierendenwerk (StW) strukturell, bringen das theaterpädagogische Studium auf den Weg und setzen uns für die Verstetigung der Disability Studies ein. Wir fördern mehr Frauen auf Dauerstellen in der Wissenschaft und setzen uns für klimaneutrale Hochschulbauten ein.

 

A. Studierendenwerk wird strukturell unterstützt

Das Studierendenwerk Hamburg (StW) unterstützt mit seinen zahlreichen Angeboten rund 73.000 Studierende und ist damit ein wesentlicher und verlässlicher Akteur für die Wissenschaftsmetropole Hamburg. Es verantwortet 26 Wohnanlagen, ist für den Betrieb der Mensen verantwortlich und sorgte dafür, dass durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geratene Studierende das Hamburger Notfalldarlehen oder die Unterstützungsleistungen des Bundes ausgezahlt bekamen. Auf diese Weise konnten/können auch Menschen mit geringen finanziellen Mitteln unabhängig von ihrer Herkunft ein Studium erfolgreich absolvieren. Insbesondere in einer teuren Großstadt wie Hamburg mit hohen Miet- und Lebenshaltungskosten ist das StW der Garant für eine stabile und kostengünstige soziale Infrastruktur für Studierende.

SPD und Grüne haben drei Millionen Euro für die Sanierung des Margarethe-Rothe-Hauses zur Verfügung gestellt (Drs. 22/7410 und 22/4390). Während der Corona-Pandemie wurde das Studierendwerk mit 500.000 Euro unterstützt (Drs. 22/4386). Zudem erhielt das StW als Ausgleich für die Mindererlöse in der Hochschulgastronomie und für den Pandemie-bedingten Aufwand bei der Digitalisierung Sondermittel aus dem Corona-Rettungsschirm. Die wirtschaftliche Situation des StW ist jedoch durch die Folgen der Pandemie und erneut durch die des Krieges in der Ukraine erheblich belastet. Trotz der Coronabedingt stark angespannten Haushaltslage der Stadt Hamburg ist es das Verständnis der Regierungsfraktionen, dass das StW weiter unterstützt werden muss und somit ein Ausgleich des Defizits in 2023/2024 in voller Höhe sicherzustellen ist. Damit können wir die finanzielle Situation des StW angemessen stabilisieren.

Das StW soll sein Angebot aufrechterhalten und vor dem Hintergrund der aktuellen Lage weiterentwickeln. Denn es ist der Garant für eine stabile und kostengünstige soziale Infrastruktur für die Studierenden in unserer Stadt. Die Umsetzung des Masterplans zur Schaffung zusätzlicher Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende wollen wir weiter vorantreiben. Wir werden das StW bei dem gemeinsamen Ziel unterstützen, bis 2030 2.000 zusätzliche Wohnheimplätze zu schaffen. Zudem kommt der Fortsetzung der Maßnahmen zur energetischen Sanierung bei den Studierendenwohnungen aktuell eine besondere Bedeutung zu. Gemeinsam wollen wir Energie sparen, Kosten reduzieren und das Klima schützen. Dazu gehört auch, dass wir eine Anschubfinanzierung ermöglichen für den klimagerechten Ausbau der Hochschulgastronomie.

 

B. Theaterpädagogisches Studium ermöglichen

Musische Bildung, die Fähigkeit zu divergentem Denken und Persönlichkeitsentwicklung sind wichtige Dimensionen von Bildung. Eine aktive und demokratische Zivilgesellschaft setzt selbstreflektierte Ausdrucksformen der Bürger*innen voraus. Daher ist es auch im gesellschaftlichen Interesse, die künstlerischen und musischen Fähigkeiten junger Menschen frei zu legen und zu entwickeln. Die Theaterpädagogik trägt dazu bei, dass Schulen ihr Bildungsangebot erweitern und eine breitere künstlerische Ausbildung gewährleisten können. Bislang gibt es nur wenige Möglichkeiten, sich theaterpädagogisch bilden zulassen, um in der Folge einen entsprechenden Unterricht anbieten zu können. Entsprechend sind die bisherigen schulischen Angebote oftmals semiprofessionell. Von einem weiteren Studienangebot profitiert der Unterricht daher allgemein. Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Senat ersucht, über ein Kooperationsmodell zwischen Hochschulen und bestehenden Einrichtungen einen grundständigen Lehramtsstudiengang „Theater“ einzurichten. Nach der Erarbeitung des Konzeptes folgt im nächsten Schritt die Umsetzung. Mit diesem Antrag wird die Finanzierung des neuen Studiengangs abgesichert.

 

C. Frauenanteil in der Wissenschaft erhöhen

Frauen sind in dieser Gesellschaft strukturell benachteiligt. Das bildet sich besonders stark darin ab, welche beruflichen Positionen und welche Arbeitsbedingungen ihnen angeboten werden: Frauen besetzen im Vergleich zu Männern seltener Führungspositionen, verdienen weniger Geld und haben schlechtere Aufstiegschancen. Auch in der Wissenschaft sind Frauen unterrepräsentiert – obwohl es gerade in diesem Bereich der Wissensgenerierung und Gesellschaftsbildung besonders wichtig ist, alle Perspektiven gleichermaßen mit einzubeziehen und allen die gleichen Möglichkeiten zu bieten. Wir wollen, dass der Frauenanteil in der Wissenschaft auf allen Ebenen perspektivisch bei mindestens 50 Prozent liegt. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Beschäftigungsverhältnisse gleichwertig sind. Daher ist es wichtig, nicht bloß zu erheben, wie das Verhältnis von Frauen und Männern in akademischen Berufen aussieht. Diese Daten müssen um den Faktor der Prekarität von Arbeitsverhältnissen ergänzt werden.

Der Anteil von Frauen unter den befristet Beschäftigten in der Wissenschaft übersteigt den Frauenanteil bei den unbefristet Beschäftigten in der Wissenschaft deutlich. Zusätzlich sind Frauen häufiger in Teilzeitbeschäftigungen als Männer. Frauen kehren aufgrund bspw. ungenügender Zukunftsperspektiven und/oder einer mangelnden Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie der Wissenschaft den Rücken. Dadurch verliert das Wissenschaftssystem viele Forscherinnen, die nach Abschluss ihrer Promotion oder im Verlauf der Post-Doc-Phase keine Zukunft in Lehre und Forschung sehen.

Daher ist es angebracht, zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen zu differenzieren und den Frauenanteil an unbefristeten Stellen über eine neu einzuführende Kennzahl zu messen. Dabei gilt auch hier die politische Zielstellung, dass zukünftig mindestens 50 Prozent der unbefristeten Stellen auf Frauen entfallen sollen. In der Hochschullandschaft hat sich dafür das so genannte Kaskadenmodell eines schrittweisen Aufwuchses etabliert. Deshalb wollen auch wir in den Kennzahlen schrittweise vorgehen und die Hochschulen auf diesem Weg unterstützen.

 

D. Kolonialismus und Hamburgs (post-)koloniales Erbe erforschen

Als wichtigster Hafen Deutschlands war Hamburg auch zentrale Kolonialmetropole. Es wurde mit Kolonialmächten und Kolonien Handel getrieben, Kolonialwaren und Menschen wurden verkauft. Daher finden sich auch in Hamburg viele Relikte aus der Kolonialzeit, die heute Erinnerungsorte sind. Sie sind nicht nur für die Stadtgeschichte aufschlussreich, sondern helfen die Geschichte kolonialer Globalisierung zu erforschen. Bis heute finden sich neokoloniale Strukturen und Verhältnisse, in denen Länder des globalen Südens für die Zwecke der Industrienationen in wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit gehalten werden. Der Hamburger Hafen spielt in derartigen wirtschaftlichen Verflechtungen weiterhin eine Rolle. Es ist daher notwendig, Kolonialismus wie auch Neokolonialismus wissenschaftlich aufzuarbeiten und das Wissen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Deshalb sichern die Regierungsfraktionen mit diesem Antrag die einzigartige Forschungsstelle Hamburgs (post-)koloniales Erbe und bringen ihre Verstetigung als bundesweites Projekt auf den Weg.

 

E. Disability Studies verstetigen

Deutschland und Hamburg verpflichten sich in der UN-Behindertenrechtskonvention zur Erforschung der Teilhabe von Behinderung betroffener Menschen am Leben in der Gesellschaft. Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Hamburg die Grundlage für die Umsetzung der UN-Konvention gelegt. Die Arbeit des Zentrums für Disability Studies (ZeDiS) wurde 2017 mit einem weiteren Schwerpunkt zur Teilhabeforschung erweitert und ist seitdem das ZeDiSplus.

Disability Studies haben eine wichtige Bedeutung für das Zusammenleben in einer sozial-ökologischen Gesellschaft. Die Forschungen aus dieser jungen Disziplin erweitern das Wissen über gesellschaftliche Ausschlüsse, Benachteiligungsstruk-turen und Dominanzverhältnisse. Untersucht wird die soziale Herstellung von und der gesellschaftliche Umgang mit Behinderungen. Es wird ein kritischer Blick darauf gelenkt, welches Set an Fähigkeiten für gesellschaftliche Teilhabe vorausgesetzt wird. Die Disziplin trägt zur kritischen Auseinandersetzung mit der strukturellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Weiterentwicklung des Verständnisses über die Inklusionsfähigkeit unserer Gesellschaft bei. Das Angebot des ZeDiSplus soll weiterentwickelt sowie die hochschulübergreifende Zusammenarbeit intensiviert werden mit dem Ziel, die Themen Disability Studies und Teilhabe auch interdisziplinär in der Lehre und Forschung in der Hamburger Hochschullandschaft zu verankern.

Als Koalition setzten SPD und GRÜNE sich dafür ein, dass die erfolgreiche Arbeit des ZeDiSplus in der Teilhabeforschung von Menschen, die von Behinderungen betroffen sind, fortgeführt sowie insgesamt weiterentwickelt und mit deutschland-weiten Kooperationen ausgebaut werden kann.

 

F. Klimaneutralen Hochschulbau fördern

Bereits zu Beginn der Legislaturperiode hat Hamburg sich vorgenommen, die Mittel des Bundeskonjunkturprogramms unter anderem für den klimaneutralen Hochschulbau zu nutzen (Drs. 22/379). Auch die Attraktivität Hamburger Hochschulen wird durch eine gute bauliche und technische Infrastruktur gesteigert. Wissenschaftler*innen und Forscher*innen entwickeln Lösungen für die Herausforderungen dieser Zeit. Ihre Arbeit sollte in Räumlichkeiten stattfinden können, die modern sind und die Zukunftskonzepte widerspiegeln, die Wissenschaft und Forschung erarbeiten – beispielsweise im Bereich Klimaschutz. Somit sind Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben ein wichtiger Faktor für Wissenschaft in Hamburg. Im Rahmen des Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramms (HWSP) werden derzeit die Bestandsimmobilien der staatlichen Hochschulen untersucht. Mit dem HWSP stellt Hamburg die Weichen dafür, dass auch im Zuge der Pandemie zusätzliche Investitionen getätigt und die notwendigen Schritte zur Sanierung und nachhaltigen Nutzung der Gebäude umgesetzt werden können. Die im Rahmen des HWSP getroffenen Vereinbarungen umfassen zum einen das Sanierungsprogramm „Sofortmaßnahmen Gebäude für Forschung und Lehre“. Im Vordergrund stehen hier Direktmaßnahmen zur Sanierung von Hochschulgebäuden, wie z. B. Brandschutz-, Sicherheits- und Fassadensanierungen. Zum andern sollen in diesem Rahmen auch Untersuchungen des Gebäudebestands als Voraussetzung für die beabsichtigte Überführung in das Mieter-Vermieter-Modell erfolgen. Damit leistet der Hamburger Senat eine Anschubfinanzierung für die milliardenschwere Sanierungsstrategie für die Hochschulgebäude in den kommenden beiden Dekaden.

Zur Bewältigung der Klimakrise müssen wir auch im Hochschulbau einen Beitrag leisten. Die Gebäude, in denen gelehrt, geforscht, selbstverwaltet und der Hochschulbetrieb ermöglicht wird, müssen bundesweit klimagerecht werden. Deshalb bedarf es eine bundesweite Förderung, die wir mit diesem Antrag fordern.

 

G. DESY Innovation Factory II am Innovationspark Altona realisieren

Mit der DESY Innovation Factory (DIF) wird das Innovationspotenzial, das sich aus neuen Technologien, Methoden und Entwicklungen in den Bereichen der Lebens- und Materialwissenschaften ergibt, für die Gesellschaft nutzbar gemacht werden. Sie sollen den Standort Hamburg und Deutschland national und international im Bereich der komplexen Hightech Gründungen stärken und dabei sowohl die Strategie des Bundes wie auch die regionale Innovationsstrategie Hamburgs bedienen.

Durch die Realisierung der DESY Innovation Factory an zwei Standorten können verschiedene und für den Erfolg der Gesamtmaßnahme essentielle Aspekte verwirklicht werden. Zum einen werden in der forschungsnäheren DIF 1 (auf dem DE-SY Campus) vollumfängliche Infrastrukturangebote für die entsprechende Nutzer*innenschaft geschaffen, während in der DIF 2 im Innovationspark Altona diese mit den Nutzer*innen gemeinsam vorangetrieben werden.

Die sich in der DIF 2 ansiedelnden jungen und bereits etablierten Unternehmen profitieren dabei nicht nur von der räumlichen Nähe zum DESY Campus sondern auch durch das entstehende Innovationsökosystem mit den zusätzlichen Angeboten im Innovationspark Altona (unter anderem auch der Ansiedlung des tecHHub sowie der Ansiedlung weiterer Unternehmen). Die sich hieraus ergebenden Synergieeffekte werden eine Grundlage für den zukünftigen Erfolg des Innovationsparks Altona sein.

2018 hat der Bundestag eine Förderung in Höhe von 95 Millionen Euro zur Errichtung und Umsetzung eines integrierten Technologie- und Gründerzentrums (DIF) für das DESY beschlossen. Im Zuge der Vereinbarung des Bundes und der Länder zur Finanzierung der Hermann von Helmholtz Gemeinschaft ergibt sich eine zusätzliche Kofinanzierung in Höhe von 10,56 Millionen Euro durch die Freie und Hansestadt Hamburg.

Mit dem Gesamtbudget wird die Errichtung zweier Gebäude (DESY Campus und Vorhornweg), der Aufbau einer angewandten Strahlführung bei PETRA III/IV, die Erst- und Laborausstattung für das Gebäude auf dem Campus sowie die Bereitstellung weiterer Projektierungs- und Inbetriebnahmekosten ermöglicht.

Die zukünftige städtebauliche Entwicklung entlang der Luruper Hauptstraße soll im Sinne der Magistralen-Strategie durch einen attraktiven Alleecharakter mit einem hohen Baumbestand und begleitenden Grünräumen als „Blue-Green-Street“ sowie Platzstrukturen mit hoher Aufenthaltsqualität konzeptioniert werden. In einem intensiven Austausch mit den Bürger*innen Lurups, den bezirklichen Gremien und den relevanten Stakeholdern wurden Änderungsvorschläge entwickelt, die diesem städtebaulichen Bild Rechnung tragen. Um diese Ziele, die zentral für den Stadtteil und Bezirk sind, in die weitere Entwicklung zu integrieren, soll der tecHHub in der ursprünglichen Variante erhalten bleiben und die DIF 2 aufgrund ihrer sichtbaren Wirkung auf die Magistrale sowie der unmittelbaren Nähe zur Straße stärker angepasst werden. Hierbei wird das Gebäude um 90 Grad gedreht. Der Abstand zur Luruper Hauptstraße wird damit vergrößert, sodass ein großer Freiraum mit Allee-Charakter entstehen kann. Unter Beteiligung der Luruper*innen sollen hier neue Begegnungspunkte gestaltet werden. Zur Realisierung müssen u. a. städtebauliche und gebäudespezifische Grundlagen durch das DESY neu justiert sowie ergänzende Planungen für die neu entstehenden Freiflächen durchgeführt werden. Zu-dem soll ein begleitender Bürgerbeteiligungsprozess konzipiert und umgesetzt werden.

 

 

Dies vorrausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

 

A. Studierendenwerk wird strukturell unterstützt

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 247.17 „Infrastruktur für Studierende und BAföG“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 3.2, wird in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 246.04, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 3.2, in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 100.000 Euro abgesenkt.

Der Senat wir ersucht,

2. mit Blick auf die Folgen des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise einen Ausgleich des Defizits in 2023/2024 für das Studierendenwerk (StW) vorzusehen,

3. darüber hinaus den jährlichen (insbesondere konsumtiven) Zuschuss an das StW für die Realisierungsphase des Masterplans für den Bau neuer Studierendenwohnungen (beginnend mit dem aktuellen Projekt in der HafenCity) ent-sprechend und auskömmlich zu erhöhen sowie diese Erhöhung aus dem Einzelplan 9.2 zu decken. Dieser muss zu den übrigen IFB-Fördersystematiken für das studentische Wohnen passen und helfen, die finanzielle Basis des StW so zu stärken, dass die Umsetzung der Wohnungsbaupläne auch in der aktuell herausfordernden Phase sichergestellt werden kann,

4. unter Berücksichtigung der besonderen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen bei der Förderung dieser Maßnahme(n) Ausnahmeregelungen im Zuwendungsverfahren (Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO) zuzulassen, um die Umsetzung des Masterplans zeitgerecht möglich zu machen,

5. bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme(n) gesamtstädtische strategische oder konkrete stadtentwicklungspolitische Zielsetzungen und deren Realisierungsmöglichkeiten im Verhältnis zu rein betriebswirtschaftlichen Aspekten in besonderem Maße zu berücksichtigen,

6. mit den bereitgestellten 100.000 Euro das Studierendenwerk darin zu unterstützen, das Angebot der Hochschulgastronomie nachhaltig und klimafreundlich weiterzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere die Anschaffung energiesparender Geräte unterstützt sowie die Themen Reduzierung von Verpackungsmüll und Lebensmittelverschwendung und die Verwendung von regionalen und Bio-Produkten anschubfinanziert werden. Eine stabile Preisstruktur in den Mensen und Cafés ist dabei für die Studierenden zu gewährleisten,

7. der Bürgerschaft darüber bis zum 31.12.2023 zu berichten

 

B. Theaterpädagogisches Studium ermöglichen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 werden für die Errichtung eines grundständigen Lehramtsstudiengangs Theater an der Universität Hamburg die Ermächtigungen im Einzelplan 3.2, Produktgruppe 247.12 „Hochschulen I“, Kon-tenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ um jeweils 392.000 Euro erhöht und gleichzeitig die Ermächtigungen im Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ entsprechend abgesenkt.

2. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 werden für die Errichtung eines grundständigen Lehramtsstudiengangs Theater an der Universität Hamburg die Ermächtigungen im Einzelplan 3.2, Aufgabenbereich 247 „Wissenschaft und For-schung“, Auszahlungen für sonstige Investitionen zu leisten, um jeweils 250.000 Euro erhöht und zur Deckung die Ermächtigungen im Einzelplan 9.2, Auszahlungen aus dem Investitionsprogramm „Zentrale Verstärkung Investition“ des Aufgabenbereichs 283 „Zentrale Finanzen“ zu leisten, entsprechend abgesenkt.

3. Die haushaltsrechtliche Regelung des Aufgabenbereichs 247 „Wissenschaft und Forschung” wird wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 247.12 „Hochschulen I”, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von 392.000 Euro nur genutzt werden, um einen Theaterpädagogischen Studiengang an der Universität Hamburg zu ermöglichen (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

Der Senat wir ersucht,

4. die Finanzierung des grundständigen Lehramtsstudiengangs Theater an der Universität Hamburg ab 2025 dauerhaft sicherzustellen,

5. für die Ermächtigungen nach B. Nr. 2 die Deckung der erforderlichen Kosten aus Abschreibungen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 aus Zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 sicherzustellen.

 

C. Frauenanteil in der Wissenschaft erhöhen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Im Einzelplan 3.2, Produktgruppe 247.11 „Grundsatz Hochschulen“ wird die Kennzahl „G_246_02_015 Frauenanteil am unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an Hochschulen in Trägerschaft des Landes“ in Prozent eingeführt und für die Jahre 2023 und 2024 mit einem Planwert von 40,0 angegeben.

2. Die Kennzahl G_246_02_015 wird dem Ziel Z002 „Erreichung eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an Hochschulen“ zugeordnet.

 

D. Kolonialismus und Hamburgs (post-)koloniales Erbe erforschen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 247.12 „Hochschulen I“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 3.2., wird im Haushaltsjahr 2023 um 137.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 um 163.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2023 um 137.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 um 163.000 Euro abgesenkt.

2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 247 „Wissenschaft und Forschung” werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 247.12 „Hochschulen I”, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in dem Haushaltsjahr 2023 in der Höhe von 137.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 in der Höhe von 163.000 Euro nur genutzt werden, um eine Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe“ an der Universität Hamburg zu ermöglichen (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

Der Senat wir ersucht,

3. sich auf Bundesebene für eine Verstetigung der Forschungsstelle Hamburgs (post-) koloniales Erbe einzusetzen.

 

E. Disability Studies verstetigen

Der Senat wir ersucht,

sich für eine Verstetigung des Zentrums für Disability Studies und Teilhabeforschung einzusetzen.

 

F. Klimaneutralen Hochschulbau fördern

Der Senat wir ersucht,

1. sich auf Bundesebene für ein Förderprogramm „Klimaneutrale Hochschulgebäude“ einzusetzen,

2. der Bürgerschaft darüber bis zum 31.12.2023 zu berichten.

 

G. DESY Innovation Factory II am Innovationspark Altona realisieren

Der Senat wird ersucht,

1. im Haushaltsjahr 2023 investive Ermächtigungen in Höhe von 750.000 Euro, davon 250.000 Euro aus der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg, Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich Zentrale Finanzen für die DESY Innovation Factory II für die Deckung der entstandenen Mehrauszahlungen im Einzelplan 3.2 bereitzustellen.

2. die hierfür im Einzelplan 3.2 erforderlichen Ermächtigungen für Kosten aus Abschreibungen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ebenfalls aus Zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 sicherzustellen.

3. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2024 über den Umsetzungsstand zu berichten.

 

sowie
  • Miriam Block
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Maryam Blumenthal
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Christa Möller-Metzger
  • Farid Müller
  • Ivy May Müller
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion