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Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Umwelt, Klimaschutz und Erneuerbare Energien weiter voranbringen

Donnerstag, 01.12.2022

 

 

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024

Einzelplan 6.2 und 1.3

 

 

Hamburg muss klimaneutral werden. Die voranschreitende Klimakrise erfordert in Zukunft noch mehr Anstrengungen, um einerseits weitere Emissionen zu vermeiden und andererseits die Schäden durch bereits unabwendbare Folgen zu begrenzen. Laut dem ersten Hamburger Klimareport des Deutschen Wetterdienstes von 2021 ist in Hamburg bereits eine Erwärmung von 1,7° C eingetreten. Dabei leben wir in einer Art klimapolitischer Vergangenheit: Da CO2 etwa zehn Jahre braucht, um seine volle klimaschädliche Wirkung zu entfalten, erleben wir derzeit die Folgen des CO2-Gehalts von 2012. Es gilt also: Je resilienter die bestehenden Strukturen in Hamburg aufgestellt sind, desto weniger können Extremwetter-Ereignisse wie Hitzewellen und Starkregen, neuartige Schädlinge, Ernteausfälle und der Anstieg des Meeresspiegels in Zukunft der Stadt anhaben. Darum muss es weiterhin das übergeordnete Ziel sein, die Ursachen der Klimakrise zu bekämpfen und die erwartbaren Folgen abzufedern.

Laut dem jüngsten Zwischenbericht zur Umsetzung des Hamburger Klimaplans (Drs. 22/9804) befindet sich Hamburg auf Kurs, um die bisher gesteckten Ziele zu erreichen. Mit der Überarbeitung des Hamburger Klimaschutzgesetzes und des Klimaplans werden ambitioniertere Ziele und Maßnahmen angestrebt. Die Hamburger öffentlichen Unternehmen sollen bis 2040 bilanziell klimaneutral werden. Mit einem Pilotprojekt für einen CO2-Preis wird erstmals die Grundlage dafür gelegt, Emissionen einzupreisen (Drs. 22/6449). Zudem berät der eingerichtete Klimabeirat den Senat hinsichtlich ambitionierter Klimaprojekte zur Erreichung der Klimaziele.

Der Klimafolgenanpassung ist durch die Einrichtung einer neuen „Stabsstelle Klimafolgenanpassung/RISA“ ein noch größerer Stellenwert eingeräumt worden. Von besonderer Bedeutung ist angesichts der erwarteten Auswirkungen des Klimawandels ein verlässlicher Hochwasserschutz. Dafür werden die Bemessungswasserstände regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Nachbarbundesländern überprüft und angepasst. Das Deichbauprogramm ist nach Jahren der Planung nun in der Umsetzung. Die ersten Baumaßnahmen am Klütjenfelder Hauptdeich sind bereits abgeschlossen. Um die Maßnahmen und Planungen zu unterstützen, weiter voranzutreiben und den Hochwasserschutz in Hamburg (Drs. 22/1515) ganzheitlich im Blick zu behalten, ist im vergangenen Jahr ein Bericht zum aktuellen Stand des Hochwasserschutzes durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft erstellt worden.

Für eine klimaneutrale und zukunftsfähige Energieversorgung ist es von oberster Priorität, diese so schnell wie möglich erneuerbar zu gestalten. Energieerzeugungsanlagen auf fossiler Basis müssen konsequent ersetzt werden, um weitere Emissionen zu vermeiden. Mit dem Förderprogramm „Erneuerbare Wärme“ konnte die Finanzierung für eine Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energie an der Wärmeversorgung sichergestellt werden. Zudem können auf diese Weise auch Anreize geschaffen werden, alte Gasheizungen durch moderne Wärmepumpen auszutauschen. Eine Qualifizierungsoffensive für Fachkräfte in Klimaberufen soll sicherstellen, dass die Umsetzung der Energiewende nicht an dem Mangel an qualifizierten Handwerken scheitert (Drs. 22/6762). Das Hamburger Klimaschutzgesetz stellt eine verpflichtende Solarabdeckung neuer städtischer Dächer ab 2023 sicher. Hier wird zukünftig insbesondere die Stadt mit ihren Dächern mit gutem Beispiel vorangehen. Mit dem Energiewendebeirat wurde zudem ein unabhängiges Beteiligungsgremium geschaffen, das unter Einbezug unterschiedlicher städtischer Akteure und Sichtweisen für mehr Transparenz bei der Umsetzung der Energiewende in Hamburg sorgt (Drs. 22/4793). Für den Ausbau der Fernwärme sind Genehmigung und Baubeginn der Systemanbindung-West ein wichtiger Schritt. Mit dem Begleitgremium Tiefstack wurde zudem ein Konzept ausgearbeitet, mit dem man das Kohlekraftwerk Tiefstack ersetzen wird. Auch wenn es die aktuelle politische Situation aufgrund eines möglichen Gasmangels erfordert, für eine begrenzte Zeit Gasanteile durch Kohle zu ersetzen, bleibt das generelle Ziel bestehen, die energetische Nutzung von Kohle schrittweise bis spätestens 2030 zu beenden. Stattdessen sollen mit dem Aufbau des Energiepark Hafen die vielfältigen Abwärmepotenziale im Hafen für die Fernwärme nutzbar gemacht werden. Zum Ausbau der Windkraft wird Hamburg seinen Beitrag leisten und mindestens 0,5 Prozent der Landesfläche für Anlagen bereitstellen. Der überwältigenden Nachfrage aus Bevölkerung und Gewerbe nach Beratung durch die Energielotsen wird mit 1,5 Millionen Euro zusätzlich für die Schaffung von 15 neuen Stellen begegnet.

Im Umweltbereich steht in erster Linie der Erhalt und die Pflege der Stadtnatur im Vordergrund, was Menschen und Tieren gleichermaßen zugutekommt. Mit dem „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ sind 30 Prozent der Landesfläche dauerhaft unter Schutz gestellt, einschließlich 10 Prozent für Naturschutzgebiete. Die ökologische Aufwertung von Naturschutzgebieten konnte im Rahmen des Programms „Natürlich Hamburg“ mit 25 Millionen Euro gesichert werden. Wenn in der inneren Stadt Grünflächen bebaut werden müssen, muss möglichst ortsnah für Ersatz gesorgt werden. Durch die Förderung von Gründächern und Fassadengrün werden das Mikroklima und der Erhalt von Biodiversität positiv beeinflusst. In der HafenCity entstehen im Bürgerdialog neue Ideen für eine bessere Durchgrünung des Stadtteils. Auf Konsumebene wird ab 2023 die bundesweite Angebotspflicht für Mehrwegbehälter in der Gastronomie durchgesetzt, wodurch erhebliche Einsparungen von Verpackungsmüll zu erwarten sind. Auch die Sauberkeit im öffentlichen Raum konnte durch das Sauberkeitsmonitoring erhöht werden. 1.000 neue Altglas-Container erhöhen den Recyclinganteil von Glas. Im Rahmen einer Sauberkeitsoffensive wird die Stadtreinigung zudem großflächig beschmutzte Verkehrsschilder reinigen.

Um die Alster und ihre Nebengewässer vom Nutzungsdruck zu entlasten, sollen im Rahmen eines räumlichen Leitbildes auch andere Gewässer für die Freizeitnutzung erschlossen werden. Dies soll dem Schutz der Natur, insbesondere der Brutgebiete von Wasservögeln, zugutekommen.

Mit der Verlagerung des Amtes Agrarwirtschaft von der Behörde für Wirtschaft und Innovation hin zur Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wurde der Bedeutung von Klima- und Naturschutz in der Landwirtschaft mehr Gewicht verliehen. Vor diesem Hintergrund ist das Agri-Photovoltaik-Pilotprojekt zu begrüßen, über welches mit wissenschaftlicher Begleitung in Hamburg der Mehrfachnutzen von Biodiversität, effizienter Flächennutzung, Erzeugung Erneuerbarer Energien sowie Steigerung des landwirtschaftlichen Ertrages untersucht wird. Die erfolgreiche Durchsetzung einer Wasser- und Ressourcenschutzberatung auch außerhalb von Wasserschutzgebieten durch die Landwirtschaftskammer trägt dazu bei, die Grund- und Trinkwasserqualität Hamburgs zu schützen. Mit dem diesjährigen Beitritt Hamburgs zum weltweiten Blue Community Netzwerk unterstreicht Hamburg zudem den Schutz und die Rolle der Ressource Trinkwasser als öffentliches Gut (Drs. 21/18361). Zur Klimapolitik gehört auch die Ernährungswende: Wie im „Agrarpolitischen Konzept 2025“ (Drs. 21/18512) vorgesehen muss hierfür der Ökolandbau gestärkt und Bildung für gutes und umweltgerechtes Essen für alle gefördert werden.

Angesichts der gewaltigen Herausforderungen ist eine erfolgreiche Abstimmung sowie eine behördenübergreifende Zusammenarbeit Hand in Hand nötiger denn je. Jeder Euro, der nun in Hamburgs Klimapolitik investiert wird und langfristige Folgekosten miteinpreist, zahlt sich für Hamburgs Bürger*innen sowie zukünftige Generationen vielfach aus: in Form einer lebenswerten Stadt, durch verhinderte Klimafolgen und eine zukunftsfähige Gesellschaft.

Insbesondere in den Bereichen Wasser, Grünerhalt, Energiewende und Bildung für nachhaltige Entwicklung, werden die bereits bestehenden Bestrebungen in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Höhe von 6.990.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024 weiter ausgebaut. Dabei stehen die folgenden Schwerpunkte im Fokus:

 

A. Blaues Hamburg

Die sich zunehmend bemerkbar machende Klimakrise stellt Hamburg vor neue Herausforderungen. Mit Blick auf den Wasserhaushalt ist von einem veränderten Niederschlagsgeschehen auszugehen. Klimaprognosen gehen davon aus, dass zwar die Jahresniederschlagsmenge in etwa gleichbleiben wird, es aber zu einer Zunahme der Niederschläge im Winter und einer Abnahme der Sommerniederschläge kommen wird. Gleichzeitig ist von steigenden Temperaturen und häufigeren, intensiveren Trocken- und Hitzeperioden auszugehen. Insbesondere Letztere haben nicht nur Einfluss auf das Wasserdargebot (niedrige Wasserstände in Grund- und Oberflächengewässern insbesondere in der wärmeren Jahreszeit), sondern auch auf den Wasserbedarf von Menschen und Natur. 585.000 Euro sollen daher hier in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich eingesetzt werden.

 

1. Trinkwasserbrunnen ausbauen

In Hamburg fehlen, trotz Beitritt zum Blue Community Netzwerk 2022 und dem 2019 beschlossenen Antrag PrimaStadtKlima (Drs. 21/18361), Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum. Angesichts zunehmender Hitzetage ist das Aufstellen von Trinkwasserbrunnen zeitgemäß und geboten, um die Stadt und ihre Bewohner*innen auf die Folgen des Klimawandels besser vorzubereiten. Für alle neu aufzustellenden Brunnen soll geprüft werden, ob sie in Kombination mit Tränken für Tiere wie Hunde und Vögel installiert werden können. Nach Möglichkeit ist dies umzusetzen. Trinkwasserbrunnen sollen in allen Bezirken aufgestellt und deren Betrieb ermöglicht werden, nicht zuletzt, weil das Recht auf Wasser ein Menschenrecht ist. Die Finanzierung von Betrieb, Instandhaltung sowie Wassergebühren der Brunnen muss ebenso finanziell abgesichert werden wie deren Bau. Dafür sollen in 2023 und 2024 zusätzlich 245.000 Euro eingesetzt werden.

 

2. Regenwassernutzung fördern

Zur Schonung der Trinkwasserressourcen bietet es sich an, zur Bewässerung vermehrt gespeichertes Regenwasser zu verwenden. Als Anreiz kann ein darauf abgestimmtes Förderprogramm für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser zu Bewässerungszwecken dienen. Dieses könnte gleichzeitig einen Beitrag dazu leisten, Hamburg zu einer Schwammstadt umzubauen und das Regenwasser in der Stadt zu halten, anstatt es über das Sielsystem abzuleiten. Das Förderprogramm soll mit 340.000 Euro in 2023 und 2024 eingerichtet werden.

 

B. Grünes Hamburg

Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und der Straßenbaumbestand in Hamburg sind in der sich weiter verdichtenden Stadt ein immer wichtigerer Faktor für die Lebensqualität der Hamburger*innen. Die Nutzungsfrequenz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Parkanlagen, Spielplätze, öffentliche Bereiche in Kleingartenanlagen) ist durch die Corona-Pandemie erkennbar gestiegen. Dazu kommen in den letzten Jahren zunehmende gesellschaftliche Verhaltensveränderungen, die zu verstärktem „Substanzverzehr“ führen. Beides hält auf erhöhtem Niveau an. Um Hamburgs Grün zu erhalten und weiter auszubauen wird der Bereich mit zusätzlichen 5.550.000 Euro weiter gestärkt.

 

1. Substanzerhalt öffentliches Grün sowie Nach- und Neupflanzung von Straßenbäumen

Der quantitative Erhalt des Straßenbaumbestandes steht nicht nur im politischen Fokus sondern ist auch essenziell für eine lebenswerte, grüne Stadt. Er wird deshalb auch von den Medien sowie den Bürger*innen Hamburgs aufmerksam beobachtet. Mit der Drs. 22/4411 wurde beschlossen, in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 für die Neu- und Nachpflanzung von Straßenbäumen sowie zur qualitativen Aufwertung von Baumstandorten zusätzliche Mittel bereit zu stellen. Eine Verstetigung zusätzlicher Mittel in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 von jeweils 500.000 Euro für die Neu- und Nachpflanzung von Straßenbäumen sowie zur qualitativen Aufwertung von Baumstandorten über 2021/22 hinaus kann einen wesentlichen Beitrag zum quantitativen Erhalt des Straßenbaumbestandes liefern. Auf dem Weg zum geplanten Regelbetrieb des Erhaltungsmanagement Grün Ende 2024 sollen in 2023 und 2024 jeweils zusätzliche 1,1 Millionen Euro in die Instandhaltung der Hamburger Grünanlagen fließen, um möglichst viele, dringend erforderliche substanzwahrende Instandhaltungsmaßnahmen, gerade in den Parkanlagen, vornehmen zu können.

 

2. Wälder klimaresilient gestalten und Revierförstereien unterstützen

Auch Hamburgs Wälder leiden unter Klima- und Trockenstress. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen scheinen Naturverjüngung und ein adaptives, ökosystembasiertes Waldmanagement am ehesten geeignet, dem zu begegnen. Eine zentrale Rolle spielt dabei auch der Erhalt intakter Bodenstrukturen. Bei der Schaffung artenreicher Laubwälder sollten gebietsfremde Pflanzen nur nach einer ökologischen Risikobewertung eingesetzt werden. Die im Petitum unter B.2.a. folgende Präzisierung lehnt sich an die Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz an. Für den anstehenden Waldumbau sollen zusätzlich 200.000 Euro in 2023/2024 ausgegeben werden können.

 

Die Revierförstereien in Hamburg nehmen eine wichtige Rolle beim Waldmanagement ein.

Derzeit steigen die Bedarfe der Revierförstereien für die Sanierung ihrer Gebäude z. B. aufgrund steigender Energiekosten oder der Notwendigkeit, energetische Standards in den Gebäuden zu erreichen. Entsprechend sollten hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro in 2023/2024 bereitgestellt werden, damit die Förstereien handlungsfähig bleiben. Für den Waldumbau und die Sanierung der Revierförstereien werden also insgesamt in einem „Sonderfonds Wald“ 1,2 Millionen Euro zusätzlich in den Haushaltsjahren 2023/2024 zur Verfügung gestellt.

 

3. Erhalt des Wildgeheges Klövensteen

Das Wildgehege Klövensteen, ein beliebtes Ausflugsziel im Bezirk Altona, feiert 2022 sein 50-jähriges Bestehen. Für den Fortbestand des in die Jahre gekommenen Wildgeheges sind Finanzmittel erforderlich. Benötigt wird ein Grundstock an konsumtiven Betriebsmitteln u. a. für Futtermittel, tierärztliche Betreuung sowie die laufende Unterhaltung des Geheges in Höhe von jährlich 75.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024. Ebenso erforderlich sind investive Mittel für die Grundsanierung der Infrastruktur in Höhe von einmalig 1 Million Euro. Bei der Umsetzung von Maßnahmen ist besonders die unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet Schnaakenmoor mit seinem wertvollen Pflanzen- und Tierbestand zu beachten.In Altona wird um eine für alle Interessierten gute Lösung für das Wildgehege Klövensteen verhandelt werden. Die investiven Mittel, die aus diesem Antrag resultieren, sollten erst nach der Entscheidung der Bezirksversammlung Altona über Neukonzeption und notwendige Sanierungen des Wildgeheges Klövensteen durch Beschluss der Bürgerschaft freigegeben werden.

 

C. Energiewende in Hamburg

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende muss der Ausbau Erneuerbarer Energien in den kommenden Jahren enorm gesteigert werden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil Erneuerbarer Energien von aktuell 45 Prozent bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Als Stadtstaat mit hoher Flächenkonkurrenz ist für Hamburg die effiziente Nutzung von Flächen zur Stromerzeugung von großer Bedeutung. Um neben den im Hamburgischen Klimaschutzgesetz ab 2023 vorgeschriebenen Dachsolaranlagen im Neubau die gebäudebezogene Solarstromerzeugung zukünftig noch um ein weiteres Segment zu erweitern, werden finanzielle Mittel in Höhe von 320.000 Euro bereitgestellt, um zwei Gebäude mit Fassaden integrierter Photovoltaik zu realisieren und so die Machbarkeit zu demonstrieren. Darüber hinaus soll am Beispiel eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes die Vereinbarkeit von Solarstromerzeugung und Denkmalschutz demonstriert werden. Um die Doppelnutzung von nicht versiegelten Flächen in Hamburg voranzutreiben plant die Landwirtschaftskammer am Standort Brennerhof die Errichtung einer Agri-Photovoltaik Pilotanlage. So lassen sich die Auswirkungen der Anlage auf regionale Anbausorten, das Pflanzenwachstum sowie die energetischen Erträge untersuchen. Für die wissenschaftliche Begleitung der Anlage werden finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Außerdem werden finanzielle Mittel in Höhe von 35.000 Euro für notwendige Vorprüfungen zum beschleunigten Ausbau von Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden mit großen Dachflächen zur Verfügung gestellt.

 

D. Stärkung des Hamburger Masterplan BNE 2030

Im letzten Jahr hat der Senat den „Hamburger Masterplan BNE 2030“ beschlossen und die Bürgerschaft hat ihn mit dem Haushaltsantrag „Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Finanzierung für den Masterplan „Bildung für nachhaltige Entwicklung 2030“ schaffen“ (Drucksache 22/4454) mit ersten finanziellen Mitteln ausgestattet. Erfolgreich wurde die Koordinierungsstelle eingesetzt und die Gremien aus Ehrenamtlichen und behördlichen Akteuren haben mit ihrer Arbeit begonnen. Für eben diese Arbeit und den Masterplan BNE wurde Hamburg in diesem Jahr auf Bundesebene ausgezeichnet. Doch die Erfolge des Masterplans BNE können erst wirklich zum Tragen kommen, wenn der Masterplan, die mit ihm zusammenhängenden Strukturen und die für seine Umsetzung zur Verfügung stehenden Mitteln weiterhin sichergestellt und darüber hinaus ausgeweitet werden. Denn es werden mehr Ressourcen benötigt, um die Fülle der Maßnahmen auch in eine strukturelle Umsetzung zu bringen. Deswegen braucht es nun eine Stärkung des Masterplans BNE 2030 mit Mitteln in Höhe von 250.000 Euro pro Jahr. Vor allem soll dafür die Koordinierungsstelle in der Hamburger Klimaschutzstiftung deutlich ausgeweitet werden. Darüber hinaus muss die wissenschaftliche Begleitung, der Prozess der Evaluierung des Masterplans beginnend im Jahr 2023 sowie ein Visualisierungsprozess für das BNE transformierte Bildungssystem in 2030 finanziell sichergestellt werden.

 

Dies vorrausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

 

A. Blaues Hamburg

1. Trinkwasserbrunnen ausbauen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

a) Der Ansatz der Produktgruppe 291.11 „Wasser, Abwasser und Geologie“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“, Produkt „Schutz und Bewirtschaftung der Gewässer“ des Einzelplans 6.2 wird für das Haushaltsjahr 2023 um 15.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2024 um 30.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplanes 9.2 im Haushaltsjahr 2023 um 15.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 um 30.000 Euro abgesenkt.

b) Der Ansatz „Auszahlungen sonstige Investitionen“ des Aufgabenbereichs 291 „Wasser, Abwasser und Geologie“ im Einzelplan 6.2, wird in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz des Investitionsprogrammes „Zentrale Verstärkung Investition“ des Aufgabenbereiches 283 „Zentrale Finanzen“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils um 100.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

c) zehn Trinkwasserbrunnen verteilt über alle Hamburger Bezirke zu installieren, in Betrieb zu nehmen und die Instandhaltung zu gewährleisten.

d) in Abhängigkeit vom Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. genannten investiven Maßnahme die dazugehörigen Kosten aus Abschreibungen zu ermitteln und dem Einzelplan 6.2, Produktgruppe 291.11 „Wasser, Abwasser und Geologie“ zu übertragen.

 

 

2. Regenwassernutzung fördern

Die Bürgerschaft möge beschließen:

a) Der Ansatz der Produktgruppe 291.11 „Wasser, Abwasser und Geologie“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“, Produkt „Schutz und Bewirtschaftung der Gewässer“ des Einzelplanes 6.2 wird im Haushaltsjahr 2023 um 75.000 Euro sowie in 2024 um 95.000 Euro und der Kontenbereich „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ in 2023 um 95.000 Euro sowie in 2024 um 75.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 170.000 Euro abgesenkt.

b) Darüber hinaus werden die Verpflichtungsermächtigungen für Kosten für Transferleistungen der Produktgruppe 291.11 „Wasser, Abwasser und Geologie“ des Einzelplanes 6.2 im Haushaltsjahr 2023 um 95.000 Euro erhöht.

c) Die haushaltsrechtliche Regelung des Aufgabenbereichs 291 „Wasser, Abwasser und Geologie“ wird wie folgt ergänzt: Die Ermächtigungen in der Produktgruppe 291.11 „Wasser, Abwasser und Geologie“, in den Kontenbereichen „Kosten aus Transferleistungen“, Produkt „Schutz und Bewirtschaftung der Gewässer“ und „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 in der Höhe von jährlich 170.000 Euro nur genutzt werden, um die Förderung von privaten Regenwassernutzungsanlagen für Anlagen mit einem Fassungsvolumen von mehr als 2.000 Liter zu unterstützen (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

 

B. Grünes Hamburg

1. Substanzerhalt öffentliches Grün sowie Nach- und Neupflanzungen von Straßenbäumen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

a) Der Ansatz der Produktgruppe 292.14 „Zentrale Programme N“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Produkt „ZP Aufwertung ö. Freiräume und Kleingärten“ des Einzelplanes 6.2 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 1.600.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils um 1.600.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

b) die Ermächtigungen der Produktgruppe 292.14 „Zentrale Programme N”, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in der Höhe von 1.600.000 Euro nur zu nutzen, um mit dieser Summe Maßnahmen zum Substanzerhalt öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen, für Maßnahmen zur Neu- und Nachpflanzung von Straßenbäumen sowie zur qualitativen Aufwertung von Baumstandorten zu finanzieren.

 

2. Wälder klimaresilient gestalten und Revierförstereien unterstützen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

a) In der Produktgruppe 296.12 „Zentrale Programme A” des Aufgabenbereichs 296 „Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten”, Kontenbereich „Globale Mehrkosten”, die Erläuterung des Produktes „ZP Forst“ wie folgt zu spezifizieren: Hier werden Ermächtigungen für die ökologische und klimaangepasste Fortentwicklung der Waldbestände der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), insbesondere für die Förderung der Naturverjüngung und den Erhalt funktionserhaltender Strukturen in Boden und Bewuchs, veranschlagt. Benötigt werden diese insbesondere für das notwendige Pflanzgut und Unternehmensleistungen im Auftrag der FHH.

b) Der Ansatz der Produktgruppe 296.12 „Zentrale Programme A“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, Produkt „ZP Forst“, des Einzelplans 6.2 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01, „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 100.000 Euro abgesenkt.

c) Der Ansatz des Aufgabenbereichs 296 „Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten“, „ZP Forstinvestitionen“, des Einzelplans 6.2 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 500.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz im Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, „Zentrale Verstärkung Investition“, des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 500.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

d) mit dem oben angeführten Mitteln alle betroffenen Bezirke zu unterstützen und zwar mit einer Gesamtsumme von bis zu 100.000 Euro jeweils in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für Maßnahmen zum Waldumbau sowie Mitteln in Höhe von jeweils bis zu 500.000 Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zur Sanierung von Forstgebäuden;

e) die exakten Bedarfe für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden der Revierförstereien zu ermitteln;

f) die durch die zusätzlichen Investitionsauszahlungen anfallenden Kosten aus Abschreibungen zu ermitteln und deren Finanzierung bei Bedarf in den Jahren 2023 und 2024 aus Zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 sicherzustellen;

g) zu prüfen, ob weitere Mittel zur Verbesserung des Zustandes des Waldes wie auch der Forstgebäude durch Bundesprogramme und Bundesförderung eingeworben werden können;

h) der Bürgerschaft bis zum 31.12.2023 zu berichten.

 

 

3. Erhalt Wildgehege Klövensteen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

a) Der Ansatz der Produktgruppe 212.03 „Management des öffentlichen Raumes“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ des Einzelplans 1.3 wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 75.000 Euro erhöht. Im Gegenzug werden die Ansätze der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 75.000 Euro abgesenkt.

b) Im Aufgabenbereich 212 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt (BA Altona)“ im Einzelplan 1.3 wird das Investitionsprogramm „Wildgehege Klövensteen“ mit einmalig 1 Million Euro im Haushaltsjahr 2023 eingerichtet. Im Gegenzug wird der Ansatz des Investitionsprogrammes „Zentrale Verstärkung Investition“ des Aufgabenbereiches 283 „Zentrale Finanzen“ des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2023 um 1 Million Euro abgesenkt.

c) Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 212 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt” des Einzelplans 1.3 werden wie folgt ergänzt:

I. Die Ermächtigung in der Produktgruppe 212.03 „Management des öffentlichen Raumes”, Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils in Höhe von 75.000 Euro nur für den Betrieb des Wildgeheges Klövensteen genutzt werden (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

II. Die Inanspruchnahme der Ermächtigung des Investitionsprogrammes „Wildgehege Klövensteen“, Auszahlungen zu leisten, bedarf der Einwilligung der Hamburgischen Bürgerschaft.

 

C. Energiewende in Hamburg

1. Wissenschaftliche Begleitung Agri-Photovoltaik (Agri-PV)

Die Bürgerschaft möge beschließen:

a) Der Ansatz der Produktgruppe 296.11 „Agrarwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplanes 6.2. wird beim Produkt „Forschung Agrarwirtschaft“ für das Haushaltsjahr 2023 um 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 im Jahr 2023 um 100.000 Euro abgesenkt.

b) Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 296 „Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten” wird wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 296.11 „Agrarwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit” Kosten zu verursachen, darf im Jahr 2023 in der Höhe von 100.000 Euro nur genutzt werden, um finanzielle Mittel für die Durchführung eines Forschungsprojektes bereitzustellen (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

 

Der Senat wird ersucht,

c) über die Ergebnisse des Forschungsprojektes zur wissenschaftlichen Begleitung der Agri-PV Anlage Brennerhof zu berichten.

 

2. Fassaden PV

Die Bürgerschaft möge beschließen:

a) Im Aufgabenbereich 295 „Energie und Klima“ des Einzelplans 6.2 der BUKEA wird ein neues Investitionsprogramm mit der Zweckbestimmung „ZP Fassaden-PV und Dachanlage im denkmalgeschützten Gebäude“ mit einem Auszahlungsansatz im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 320.000 Euro implementiert. Im Gegenzug wird der Ansatz des Investitionsprogrammes „Zentrale Verstärkung Investition“ des Aufgabenbereiches 283 „Zentrale Finanzen“ des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2023 um 320.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

b) zwei Pilotprojekte für Fassaden-PV in Hamburg mit je mindestens 80 kWp zu realisieren, um zukünftig vermehrt auch andere Gebäudestrukturen als Dachflächen für die solare Stromerzeugung zu nutzen und der Bürgerschaft bis 31.12.2023 zu berichten;

c) eine Pilotanlage für Dachphotovoltaik auf einem denkmalgeschützten Gebäude bei entsprechend genehmigter Antragslage zu realisieren und der Bürgerschaft bis 31.12.2023 zu berichten;

d) die hierfür erforderlichen Ermächtigungen für Abschreibungen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 aus Zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 sicherzustellen.

 

3. Photovoltaik Vorprüfung

Die Bürgerschaft möge beschließen:

a) Der Ansatz der Produktgruppe 295.11 „Energie und Klima“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit,“ des Einzelplanes 6.2., wird für das Haushaltsjahr 2023 um 35.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 im Haushaltsjahr 2023 um 35.000 Euro abgesenkt.

b) Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 295 „Energie und Klima” wird wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 295.11 „Energie und Klima“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit” Kosten zu verursachen, darf im Jahr 2023 in der Höhe von 35.000 Euro nur genutzt werden, um finanzielle Mittel für notwendige Vorprüfungen für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf markanten Gebäuden öffentlicher Unternehmen und Körperschaften bereitzustellen (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

 

Der Senat wird ersucht,

c) den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf markanten Gebäuden städtischer Unternehmen und Körperschaften zu beschleunigen, indem die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft technisch-wirtschaftliche Investitionsvorprüfungen bei Solarfirmen beauftragt mit dem Ziel, folgende Gebäude mit Photovoltaik zu belegen:

• Messehallen

• Flughafen (Terminalgebäude, Betriebshallen, Verwaltungsgebäude und weitere)

• Sporthalle Hamburg

• Cruise Center Dockland

• Cruise Center Baakenhöft

 

 

 

D. Stärkung des Hamburger Masterplan BNE 2030

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 292.13 „Naturschutz“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen”, Produkt „Umweltbildung und FÖJ“ des Einzelplan 6.2, wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 um jeweils 250.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 200.000 Euro sowie der Ansatz der Produktgruppe 290.12 „Zentraler Ansatz“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 6.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 50.000 Euro abgesenkt.

2. Die haushaltsrechtliche Regelung des Aufgabenbereichs 292 „Naturschutz und Grünplanung” wird wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 292.13 „Naturschutz“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen” Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 in der Höhe von jeweils 250.000 Euro nur für die Stärkung des Hamburger Masterplans BNE 2030 genutzt werden (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

Der Senat wird ersucht,

3. mindestens 150.000 Euro zusätzlich pro Jahr für die Koordinierungsstelle bei der Hamburger Klimaschutzstiftung bereit zu stellen. Durch die Mittel soll eine Intensivierung der Maßnahmenbegleitung von Seiten der Stiftung gewährleistet werden;

4. mindestens 100.000 Euro zusätzlich pro Jahr für wissenschaftliche Begleitung, Evaluierung, Sachkosten für die Öffentlichkeitsarbeit sowie einen Prozess einer „Visualisierung des Hamburger Bildungssystems im Jahr 2030“ bereit zu stellen;

5. den bestehenden Projektfonds zur Umsetzung der Maßnahmen weiter zu führen;

6. die Weiterfinanzierung des Hamburger Masterplans BNE 2030 im Doppelhaushalt 2025/ 26 sicher zu stellen.

 

sowie
  • Ulrike Sparr
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Filiz Demirel
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Ivy May Müller
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion