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Mittelstand und Handwerk von Bürokratie entlasten

Mittwoch, 25.10.2023

Zur Entlastung der Bürger*innen, der Wirtschaft und der Verwaltung leistet der Hamburger Senat seit Jahren einen signifikanten und zielführenden Beitrag zum Bürokratieabbau und unterstützt zudem den laufenden Digitalisierungsprozess der hamburgischen Verwaltung. Der Hamburger Senat hatte im Januar 2020 eine umfassende Digitalstrategie beschlossen, die alle Lebensbereiche des Gemeinwesens in den Blick nimmt. Damit setzt Hamburg konsequent den Weg fort, der bereits 2015 mit der „Strategie Digitale Stadt“ beschritten wurde. Die Auswirkungen des digitalen Wandels beeinflussen den gesamten Wirtschafts- und Sozialraum und stellen Staat und Verwaltung vor neue Herausforderungen. Dabei geht es um weit mehr als den Einsatz neuer Technik oder die elektronische Abbildung von ehemals analogen Geschäftsmodellen und Verwaltungsprozessen.

Hamburg ist mit seiner Digitalstrategie auf einem guten Weg: Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat 2022 zum vierten Mal in Folge den ersten Platz beim jährlichen Smart City Index erreicht, der vom Branchenverband Bitkom erstellt wird. Die Untersuchung analysiert und bewertet, wie gut Deutschlands Großstädte digitalisiert sind.

Der Digitalisierungsprozess greift jedoch zu kurz, wenn er sich darauf beschränkt, redundante Geschäftsprozesse und bürokratische Hürden einfach IT-technisch zu übersetzen. Es ist vielmehr erforderlich, immer wieder zu überprüfen, welche Regelungen vereinfacht oder sogar aufgehoben werden können. Daher ist es gut, dass der Senat bereits 2021 ein entsprechendes und umfangreiches Bürokratieabbau-Paket zur Entlastung der Bürger*innen, der Wirtschaft und der Verwaltung beschlossen hat.

Denn Hamburg ist der attraktivste Wirtschaftsstandort für den deutschen Mittelstand. Gleich 358 deutsche mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 41,5 Milliarden Euro aus dem DDW-Ranking (DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFT) „Mittelstand 10.000“ haben ihre Unternehmenssitze in Hamburg – so viele, wie in keiner anderen deutschen Stadt. In Hamburg generiert der Mittelstand somit einen erheblichen Anteil der Wertschöpfung unserer Volkswirtschaft und unseres Wohlstands.

Hinzu kommen diverse "Hidden Champions", die aus Hamburg und der Metropolregion ihre Produkte auf die Startbahn für den Weltmarkt bringen und somit Hamburg als Tor zur Welt international bestens positionieren. In den zumeist inhabergeführten – oftmals auch seit mehreren Generationen familiengeführten – Unternehmen kommen die Prinzipien von Wettbewerb und Eigenverantwortung, von Standort- und Zukunftsorientierung sowie von Risiko und Haftung zusammen.

„Das Hamburger Handwerk. Die Wirtschaftsmacht. Von nebenan“ stellt ebenfalls eine starke Säule des Mittelstandes dar. Rund 15.000 Handwerksbetriebe mit mehr als 105.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 11,6 Milliarden Euro (2019) zeichnen das Handwerk in Hamburg aus, womit es einen bedeutenden Motor der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dynamik in unserem Land ausmacht (Masterplan Handwerk 2030). Globalisierung, Digitalisierung, Inflation, Energiekosten, demographischer und struktureller Wandel fordern jedoch unsere Unternehmen und unsere Wirtschaft laufend heraus, ihre Geschäftsmodelle anzupassen, um den geänderten Rahmenbedingungen bis hin zur Klimaneutralität adäquat zu entsprechen. Selbstverständlich geht es nicht ganz ohne die erforderliche Bürokratie, jedoch muss diese so gering wie notwendig gehalten werden. Auf Daten, die nicht aktiv genutzt werden, kann und muss verzichtet werden. Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Bürokratieabbau Schnelligkeit gefragt ist. Daher müssen Entbürokratisierungsmaßnahmen mit einem klaren Zeithorizont versehen und mit SMARTen(lt. „Smart-Regel“ Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Realistisch und Terminiert) Zielen hinterlegt werden, die entsprechend nachgehalten werden. Denn die wesentlichen Weichstellungen dafür, ob der Wirtschaftsstandort Hamburg weiterhin national und international wettbewerbsfähig bleibt, werden bereits jetzt und nicht in den nächsten Jahrzehnten getroffen.

 

Schließlich sollte sich die FHH über den Bund in die Erarbeitung europäischer Regelungen einbringen, um europäisch bedingte Bürokratielasten frühzeitig zu verhindern. Im Rahmen der Umsetzung europäischer Richtlinien sollten die Vollzugserfahrungen der FHH eingebracht werden.

 

Daher ist es für Hamburg unverzichtbar, gemeinsam mit den Vertreter*innen der Hamburger Wirtschaft, Kammern und den Wirtschaftsverbänden zeitnah eine „Stakeholder- Bürokratieabbauinitiative“ mit einer echten Mitwirkungsmöglichkeit für die Wirtschaftsvertreter*innen zu initiieren und aufzubauen. Hamburg kann von der Praxiserfahrung auf Seiten der Hamburger Wirtschaft nur dann maßgeblich und nachhaltig profitieren, wenn diese mittels institutionalisierter Prozesse und Mitwirkungsrechte miteingebunden sind. Gute und erfolgreiche Beispiele für solche Formate sind die Wirtschafts- und Mittelstandsbeiräte der Clearingstellen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. ein Normenscreening zu Schriftformerfordernissen im Landesrecht durchzuführen;

2. den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV hinsichtlich der Frage auszuwerten, ob hieraus Handlungs- und Entlastungsoptionen auf Landesebene entstehen;

3. anschließend an die Umsetzung der Ziffern 1 und 2 eine erneute Sammeldrucksache zum Bürokratieabbau – analog des Maßnahmen-Pakets aus 2021 – im Jahr 2024 zu beschließen, die

a. die vom Senat 2021 angestoßenen Maßnahmen abschließt, über Ergebnisse berichtet und die notwendigen Maßnahmen aus 2021 weiterentwickelt;

b. die Vorschläge aus dem erfolgten Normenscreening zu Schriftformerfordernissen im Landesrecht aufgreift;

c. etwaige Handlungs- und Entlastungsoptionen auf Landesebene aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV für Hamburg umsetzt;

d. weitere Beiträge zum Bürokratieabbau leistet;

4. sich bei den laufenden Gesprächen zwischen Bund und Ländern zum „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ für eine konsequente Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen einzusetzen;

5. parallel zu dem Verfahren gemäß Ziffern 1 - 4 gemeinsam und unter Mitwirkung von Vertreter*innen der Hamburger Wirtschaft, Kammern und den Wirtschaftsverbänden einen Stakeholder-Dialog zum Bürokratieabbau zu initiieren, um bürokratische Belastungen und Optimierungspotenziale in den jeweiligen Branchen zu identifizieren und zu analysieren, sowie einen konkreten Entbürokratisierungsmaßnahmen-Katalog für die Freie und Hansestadt Hamburg zu erarbeiten, der in die Maßnahmen gemäß Ziffern 1 - 3 einfließt;

6. sich auf Bundesebene für die beschleunigte Einführung des Basisregisters in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer sowie der Verwaltungsdaten-Informationsplattform (Once-Only-Prinzip) einzusetzen;

7. sich dafür einzusetzen, dass bei der Einführung von neuen bürokratischen Regeln oder Verordnungen mindestens genauso viele bestehende Regeln, welche sich mit ähnlichen Inhalten befassen, daraufhin überprüft werden, ob diese noch den Erfordernissen unserer heutigen digitalen und sich ständig weiterentwickelnden Arbeitsweise und -welt entsprechen (One in – one out);

8. im Stakeholder-Dialog auch Vorschläge zur Vereinfachung von bürokratischen Regeln auf Bundes- und europäischer Ebene zu sammeln und über die jeweiligen Ministerkonferenzen einzubringen;

9. der Bürgerschaft über die „Bürokratieabbauinitiative 2024“ rechtzeitig vor Ende der 22. Wahlperiode zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

sowie
  • Zohra Mojadeddi
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion