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Pflegeausbildung in Hamburg langfristig sicherstellen – pflegepädagogisches Studienangebot schaffen

Mittwoch, 30.08.2023

Der große Mangel an Pflegefachpersonen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Hamburgs und Deutschlands ist mittlerweile hinreichend bekannt und wird in vielen Gremien auf Landes- und Bundesebene diskutiert. Dass es aber darüber hinaus auch einen immer weiter steigenden Mangel an Pflegepädagog*innen in den Bildungseinrichtungen gibt, war in der Vergangenheit noch kein großes Thema. Doch wie sollen Ausbildungszahlen gesteigert werden, wenn die Lehrenden fehlen, die diese Auszubildenden unterrichten sollen?

Das Pflegeberufegesetz schreibt vor, dass Pflegeschulen über eine angemessene Anzahl „fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau“ verfügen müssen.

Bis Ende 2029 gilt eine Übergangsfrist mit Ausnahmeregelungen, die es auch Bachelorabsolvent*innen und Masterabsolvent*innen verwandter Studienrichtungen ermöglicht, an Pflegeschulen tätig zu sein. Ein Großteil der an Hamburger Pflegeschulen tätigen Lehrer*innen verfügen noch nicht über den ab 2030 geforderten pädagogischen Masterabschluss (M. Ed.) und benötigen ein Angebot zur weiteren Qualifizierung.

Hamburg ist zurzeit noch eins der wenigen Bundesländer, welches kein adäquates staatliches Studienangebot für Pflegepädagogik im Bachelor oder Master vorhält – das wollen die rot-grünen Regierungsfraktionen ändern. Um die aktuelle Situation aufzufangen und schnell reagieren zu können, braucht es an der Universität Hamburg im Studienfach Lehramt an berufsbildenden Schulen einen Aufbau-Masterstudiengang als Quereinstieg, der auf Bachelorstudiengängen mit pflege- oder therapiewissenschaftlichem Bezug aufsetzt, die ggf. noch keinen pädagogischen Bezug haben. Ein solches Masterstudium muss so konzipiert sein, dass die Studierenden während des Studiums z. B. weiter an den Schulen tätig bleiben können.

Zusätzlich muss für die Zukunft auch ein konsekutives Bachelor-/Master-Studienangebot der beruflichen Fachrichtung Pflegewissenschaften im Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Universität Hamburg mitgedacht werden, um den Bedarf an Pflegepädagog*innen in Hamburg langfristig sicherzustellen.

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Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. zu ermitteln, wie hoch die Nachqualifizierungsbedarfe an den Hamburger Pflegeschulen aktuell sind.

2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Lehrkräfteversorgung in den Pflegeschulen und den Ausbildungsbetrieben zu entwickeln. Hierzu sind auch Gespräche mit der Universität Hamburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg aufzunehmen, um folgende Ansätze zu prüfen:

a. Entwicklung eines eigenständigen konsekutiven Studiengangs der beruflichen Fachrichtung Pflegewissenschaften im Lehramt an berufsbildenden Schulen.

b. Einrichtung eines Aufbau-Masterstudiengangs als Quereinstieg der beruflichen Fachrichtungen Pflege- und Therapiewissenschaften im Lehramt an berufsbildenden Schulen für die Qualifikation zusätzlicher Masterabsolvent*innen als Lehrkräfte.

c. Zu ermitteln, wie hoch die zusätzlichen dauerhaften jährlichen finanziellen Bedarfe für die beiden oben genannten Studiengänge jeweils sind.

d. Inwieweit das Studienangebot auf die Bedürfnisse der, oft bereits an Pflegeschulen tätigen, Studierenden zugeschnitten werden kann.

3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2023 über die angestellten Bemühungen zu berichten.

 

 

 

 

sowie
  • Linus Görg
  • Miriam Block
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Britta Herrmann
  • Sina Aylin Koriath
  • Christa Möller-Metzger
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion