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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Ausbau der Räumlichkeiten in der Grundschule Rothestraße für ein Musik- und Tonstudio unterstützen

Mittwoch, 22.11.2023

Die Beschäftigung mit Musik und die Möglichkeit, sich über Gesang oder Instrumente auszudrücken, bringt allen Menschen Freude. Besonders Kinder und junge Menschen profitieren durch gemeinsames Musizieren in ihrer Entwicklung. Gestärkt wird ihr Selbstbewusstsein und das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb und zu einer Gruppe. Wichtig ist ein früher inklusiver Zugang zur Musik, der musikpädagogisch unterstützt wird. Die Grundschule Rothestraße startete als eine der Pilotschulen des Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) im Schuljahr 2007/2008 eine 1. Klasse mit diesem Modell. Inzwischen wird in allen Klassen nach dem JeKi-Konzept unterrichtet. Um die musikalischen Entfaltungsmöglichkeiten zu erweitern, bietet sich vor Ort in der Ganztagesgrundschule mit zwei Vorschulklassen die Einrichtung eines Musik- und Tonstudios an.

Im Souterrain des Schulgebäudes stehen ungenutzte Räumlichkeiten von gut 80 qm zur Verfügung. Nach mehreren Gesprächen zwischen der Schulleitung, der Behörde für Schule und Berufsbildung, Schulbau Hamburg und dem Bezirksamt Altona wurden die Flächen dem Musiker Mirko Frank zur langfristigen Untermiete angeboten. Der Musikpädagoge, Künstler und Produzent hatte von 1996 bis 2019 die Kindermusikschule „Freies Kinder & Musikatelier“ und das Tonstudio „Smørrebrød“ in der Rothestraße 68 betrieben und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung bei Kooperationen mit Stadtteilkulturzentren, Kitas und Schulen sowie dem inklusiven Bandprojekt „Bitte lächeln!“. Diesen Standort musste er wegen eines Vermieterwechsels aufgeben.

Nun soll ein Musik- und Tonstudio für Kurse, Unterricht, Proben, Musikworkshops, Musik- und Multi-Media-Produktionen im Souterrain der Grundschule Rothestraße entstehen. Die Vorbereitungen für den Ausbau der Räumlichkeiten inklusive Lager- und Sanitärraum sowie einer Pantryküche sind abgeschlossen: Detaillierte Architektenpläne für den Umbau wurden erstellt, die Statik geprüft, Brandschutz und Fluchtwege ausgewiesen. Der Hauptzugang des Musik- und Multimediastudios ist so zum Schulhof hin geplant, dass die Räume während, aber auch unabhängig vom Schulbetrieb genutzt werden können.

Im nächsten Schritt steht der Umbau des Souterrains in ein barrierefreies, mit Plattformlift ausgestattetes Musik- und Multimediastudio an. Die Kosten für die entsprechenden Maßnahmen belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf 182.100 Euro. Nach Beschluss der Bezirksversammlung Altona sollen für den Umbau der Kellerräumlichkeiten 48.000 Euro bereitgestellt werden. Das Musik- und Tonstudio wird vom Betreiber mit qualitativ hochwertiger Band-, Studio- und Livetechnik sowie einem kompletten Band- und Unterrichtsinstrumentarium ausgestattet. Zusätzlich sorgt er für die Einrichtung und Gestaltung der Räumlichkeiten. Die Malerarbeiten werden ebenso vom Künstler übernommen.

Die Umbaumaßnahmen für das Musik- und Tonstudio sollen der Grundschule Rothestraße ermöglichen, über ihre Aufgaben innerhalb des JeKi-Konzepts hinaus ein besonderes zusätzliches Angebot anzubieten. Von diesem professionell ausgestatteten Musik- und Tonstudio profitiert nicht nur die Schulgemeinschaft der Grundschule Rothestraße, denn die Nutzung steht als stadtteilorientiertes Angebot auch allen anderen Schulen in Altona offen. So können z. B. gemeinsame Bands oder Chöre entstehen. Durch die professionelle Ausstattung des Musik- und Tonstudios kann der Umgang mit digitalen Medien geübt werden. Die inklusive Band „Bitte lächeln!“ könnte an diesem kreativen Ort einen Ankerpunkt finden, den sie durch das Ende des Tonstudios „Smørrebrød verloren hatte. Dieses Vorhaben möchte die Bürgerschaft unterstützen. Dafür sollen Mittel aus dem Sanierungsfonds in Höhe bis zu 135.000 Euro bereitgestellt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. bezüglich des geplanten Umbaus des Souterrains in der Grundschule Rothestraße für ein Musik- und Tonstudio die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2024 – abhängig vom Ergebnis der Ermittlung aus Ziffer 1 – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 135.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 3.1, Produktgruppe 241.01 „Unterricht i. d. Vor- und Grundschule, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ („Sanierungsfonds Hamburg 2020“) und

b. für investive Maßnahmen im Einzelplan 3.1, Aufgabenbereich 241„Staatliche allgemeinbildende Schulen“ aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“, „Zentrale Sanierungsreserve Hamburg“ bzw. „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“ bereitzustellen

3. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2024 über die Kosten und Umsetzung der Maßnahme zu berichten.