Unsere Großen Anfragen
Große Anfragen beziehen sich auf politisch relevante Themen und der Senat muss sie binnen vier Wochen beantworten. Sie müssen von mindestens fünf Abgeordneten unterzeichnet sein. Mit der Antwort des Senats werden sie auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Die großen Anfragen können beraten und an Ausschüsse überwiesen werden. Zum Thema einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.
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Klare Konzepte für den Hamburger Einzelhandel – Nahversorgung sichern!
02.02.2006
Das „System der zentralen Standorte“ wurde in Hamburg 1973 vom Senat beschlossen, die ergänzenden „Leitlinien für den Einzelhandel“ wurden zuletzt 1996 aktualisiert. Zusammen stellen sie den Orientierungsrahmen für die…
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Carola Veit -
Fördern und Fordern in Hamburg – Wunsch und Wirklichkeit
11.01.2006
Mit dem 1. Januar 2005 erfolgte durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe. Damit verbunden waren eine Reform der Zuständigkeiten für…
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