Unsere Großen Anfragen
Große Anfragen beziehen sich auf politisch relevante Themen und der Senat muss sie binnen vier Wochen beantworten. Sie müssen von mindestens fünf Abgeordneten unterzeichnet sein. Mit der Antwort des Senats werden sie auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Die großen Anfragen können beraten und an Ausschüsse überwiesen werden. Zum Thema einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.
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Verordnetes Personalkarussell bei unserer Hamburger Polizei – Ausdruck konsequenter Personalentwicklung oder kompletter Planlosigkeit?
28.08.2006
Seit 2001 hat es bei der Hamburger Polizei eine Vielzahl an Personalentscheidungen gegeben. Rund 40 Führungsbeamte haben in dieser Zeit ihre Posten gewechselt. Diese Personalentscheidungen auf Führungsebene haben nicht nur innerhalb der…
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