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Unsere Schriftlichen Kleinen Anfragen

Schriftliche kleine Anfragen richten sich an den Hamburger Senat. Sie dienen der Information, weisen aber häufig auch auf Missstände hin. Die Anfragen müssen knapp und sachlich abgefasst sein. Der Senat hat acht Tage Zeit, die Anfragen zu beantworten. Kleine Anfragen werden nicht in der Bürgerschaft debattiert.

  • Nachweis über HACCP-Verfahren
    01.06.2007
    Seit dem 1. Januar 2006 gilt die EU-Verordnung 852-2004 derzufolge Lebensmittelunternehmer ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP- Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten haben. Die…

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